Das Bundesland Hessen hat einen Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ vorgelegt, mit dem die Strafbarkeit illegaler Autorennen normiert werden soll:
§315d – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
- ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder
- als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben der Strafbarkeit (die eine Verschärfung bei Verursachung von Todesfällen vorsieht) ust die Entziehung der Fahrerlaubnis vorgesehen sowie die Einziehung der genutzten Kraftfahrzeuge. Wie immer bleibt erst einmal abzuwarten, was darauf wird, aktuell besteht durchaus ein gewisses Interesse der Politik an diesem Entwurf.
Link: Dokumentation bei Bundestag.de
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