Das Amtsgericht Kassel (410 C 1977/16) hat sich zu den Anforderungen an das Vorbringen bei Alternativsätzen eines Filesharingvorfalles aus dem Kreis der engsten Familienangehörigen und der Folgen der Beweisfälligkeit bei Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts des als Zeugen gehörten Familienangehörigen geäußert: Im Ergebnis kann sich die Klägerin auch nicht darauf berufen, dass die Beklagte bei ihrer Parteivernehmung…WeiterlesenFilesharing: Zur Verteidigung von Familienangehörigen beim Filesharing
Schlagwort: aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist ein Recht, das bestimmten Personen in bestimmten Situationen zusteht, um sich nicht selbst zu belasten. Es gibt verschiedene rechtliche Ausgestaltungen des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafverfahren, die im Folgenden erläutert werden:
- Zeugnisverweigerungsrecht: Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Personen, die als Zeugen im Strafverfahren geladen sind. Sie haben das Recht, die Beantwortung bestimmter Fragen zu verweigern, wenn sie sich oder nahe Angehörige dadurch belasten würden. Das Zeugnisverweigerungsrecht kann in bestimmten Fällen auch für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Geistliche gelten.
- Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten: Beschuldigte haben das Recht, im Strafverfahren keine Aussage zu machen, um sich nicht selbst zu belasten. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Ermittlungsbehörden oder des Gerichts zu beantworten. Dieses Aussageverweigerungsrecht wird auch als „Schweigerecht“ bezeichnet.
- Aussageverweigerungsrecht von Mitbeschuldigten: Mitbeschuldigte haben das Recht, Fragen zu verweigern, die sie selbst belasten würden. Dieses Recht gilt jedoch nicht für Fragen, die andere Mitbeschuldigte belasten könnten.
- Zeugnisverweigerungsrecht von Ehegatten: Ehegatten haben in bestimmten Fällen das Recht, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die ihre Ehe oder Familie betreffen. Dieses Recht gilt jedoch nicht für Fragen, die sich auf Straftaten beziehen, die der Ehegatte begangen hat.
- Zeugnisverweigerungsrecht von Verwandten: Verwandte haben in bestimmten Fällen das Recht, die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die sie selbst oder ihre Verwandten belasten würden. Dieses Recht gilt jedoch nicht für Fragen, die sich auf Straftaten beziehen, die der Angehörige begangen hat.
Wichtig ist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nicht uneingeschränkt gilt und im Einzelfall eingeschränkt werden kann, wenn das öffentliche Interesse an der Aufklärung einer Straftat überwiegt. Außerdem kann das Zeugnisverweigerungsrecht auch durch eine freiwillige Aussage aufgehoben werden.
Das Verwaltungsgericht Aachen (2 K 37/14) hat klar gestellt, dass das wirksame und erfolgreiche Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage verhindert, wenn bei einer solchen geht es nicht um eine Strafe sondern vielmehr eine Sicherungsmaßnahme die hierdurch nicht berührt wird: Der Halter eines Fahrzeugs kann auch nicht begehren, von einer Fahrtenbuchauflage verschont…WeiterlesenZeugnisverweigerungsrecht hindert nicht Fahrtenbuchauflage
Der Bundesgerichtshof (4 StR 389/13) hat klar gestellt, dass in einem Strafprozess der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre auch ausserhalb der Hauptverhandlung gestellt werden kann: Soweit in der Kommentarliteratur vertreten wird, der Antrag könne wirksam nur in der Hauptverhandlung gestellt werden (vgl. LR-Wickern, StPO, 26. Aufl., § 171b GVG Rn. 22;…WeiterlesenStrafprozess: Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre
Der BGH (XI ZB 6/15) hat hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts klargestellt: Dies steht auch Ehepartnern von Geschäftsführern zu im Streit an dem die juristische Person beteiligt ist. Es wirkt sich (natürlich) nicht aus, dass die Ehe geschieden ist. § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO findet in Fällen, in denen eine juristische Person Partei ist, auf…WeiterlesenZivilprozess: Zeugnisverweigerungsrecht des geschiedenen Ehegatten des Geschäftsführers
Das Amtsgericht Bielefeld (42 C 1001/14) hat sich im Februar 2015 nochmals umfassend zur Beweislast bei Internetzugängen geäußert, die von der ganzen Familie genutzt werden. Die Entscheidung des Ag Bielefeld gibt hierzu nochmals einen ganz brauchbaren Überblick.WeiterlesenFilesharing-Klage: AG Bielefeld zur Beweislast bei Familien