Zivilprozess: Zeugnisverweigerungsrecht des geschiedenen Ehegatten des Geschäftsführers

Der BGH (XI ZB 6/15) hat hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts klargestellt:

  1. Dies steht auch Ehepartnern von Geschäftsführern zu im Streit an dem die juristische Person beteiligt ist.
  2. Es wirkt sich (natürlich) nicht aus, dass die Ehe geschieden ist.

 § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO findet in Fällen, in denen eine juristische Person Partei ist, auf einen Zeugen, der Ehegatte des gesetzlichen Vertreters dieser Partei ist, entsprechende Anwendung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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