Für die Ermittler geht es nun von einem Erfolg in den nächsten: Das nach Encrochat beliebte „Sky ECC“ wurde nun hochgenommen und wohl seit Februar 2021 las man dort Nachrichten mit. Es dürfte davon auszugehen sein, dass entsprechend wie man es von Encrochat kennt, über Monate hinweg Aktionen von Ermittlern gegen Nutzer des Dienstes folgen werden.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
So überraschend es ist, dass Kriminelle offensichtlich so dumm sind, zentrale Kommunikationsinfrastrukturen zu nutzen, so praktisch ist es für Ermittler, die nach einem Angriff auf diese Infrastruktur dann erst einmal mitlesen und auswerten können. Die aktuellen Vorgänge verdeutlichen dabei immens, warum Strafverteidiger dringend eine Spezialisierung vorweisen müssen, um bei Cybercrime-Taten mithalten zu können.
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