Können Ermittler Zahlungsflüsse von Kryptowährungen nachverfolgen?

Die Ermittler in Deutschland entwickeln sich rasend beim Thema Cybercrime: Während in meinen Verfahren noch vor relativ kurzer Zeit insbesondere Ermittlungen auf der Blockchain eher unrealistisch waren, hat sich dies geändert.

In einer aktuellen Pressemitteilung liest man, dass „zwei Männer bei Blockchain-Ermittlungen des LKA NRW und des U.S. Secret Service in den Fokus der Ermittlungen geraten“ sind. Man könnte schnell mutmaßen, dass das dann eher die US-Ermittler waren, doch wahrscheinlich (ich bin hier nicht beteiligt) wäre das weit gefehlt, denn: Das BKA hat da was.

Wer aufmerksam die Publikationen des BKA mitliest, dem ist schon vor einiger Zeit die „Cybertoolbox“ aufgefallen (Link nicht mehr verfügbar, es war eine PDF-Datei zu einer Herbsttagung). Es gibt nur wenige Informationen dazu, doch tatsächlich verbirgt sich dahinter ein von der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommenes digitales Werkzeug. Teil des Werkzeugkastens sind Blockchain-Ermittlungen, etwa zum Fluss von Bitcoin. Hinter dem Werkzeug „Genesis“ (ich vermute, es wurde im Kontext der Ermittlungen iS Genesis Market entwickelt?) verbirgt sich die Möglichkeit für Ermittler, zielgerichtet die Entwicklung von Kryptowährungen über Wallets hinweg zu verfolgen. Allerdings wird es – außerhalb der Riege der Ermittler – wohl nur kennen, wer aktiv als Strafverteidiger im Bereich Cybercrime unterwegs ist.

Interessant ist, dass dieser erhebliche Fortschritt so wenig propagiert wird, dabei zeigt sich hier nach meinem Eindruck in der Praxis ein mächtiges Werkzeug. Kolleginnen und Kollegen sollten bei der Verteidigung auf dem Schirm haben, dass hier mit Ermittlungsansätzen zu rechnen ist, die, anders als früher, Erfolg versprechend sind.

IT-Sicherheitsrecht & Sicherheitsvorfall

Wir bieten für Unternehmen (nicht für Privatpersonen!) juristische Beratung bei einem Sicherheitsvorfall sowie im IT-Sicherheitsrecht: rund um Verträge, Haftung und Compliance wird Hilfe in der Cybersecurity von jemandem geboten, der es kann – IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner bringt sein Fachwissen mit dem Hintergrund des Softwareentwicklers und Verteidigers von Hackern in Unternehmen ein!

Wer dagegen Opfer von Cyberkriminalität war, speziell nach Ransomware-Zahlungen, darf sich Hoffnungen machen (wenn auch Geldflüsse eher außerhalb der EU enden).
Und Betroffene, insbesondere, wer meint „nur“ bei der Organisation des Geldflusses behilflich gewesen zu sein, sollten sich nicht in Sicherheit wiegen, zumal auch hier die Einziehung des Geldbetrages im Raum steht, selbst wenn man nur einen Teil behalten hat. Übrigens sollte man sich auch nicht nach Einsatz von Krypto-Mixern in Sicherheit wiegen, aber das ist eine andere Geschichte.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.