Eine britische Polizeibehörde hat aufgezeigt, wozu Ermittler in der Lage sind, wenn sie denn nur wollen: Ein bis dato unbekannter Nutzer von Encrochat hatte ein Foto in einem Chat geteilt, in dem er schlicht einen Käse zeigt. Das Fatale für ihn – man konnte die Fingerkuppen sehen:
Was machten die Ermittler nun? Aufgrund der guten Auflösung des Fotos konnten Sie die Fingerabdrücke digital verarbeiten und einem konkreten Nutzer zuordnen. Nicht eindeutig klar wird, ob man erst aufgrund der Fingerabdrücke diesen identifiziert hat (etwa weil er schon mal auffällig war und seine Fingerabdrücke bereits erfasst waren) oder ob nach seiner Festnahme die Identität damit nochmals verifiziert wurde.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
Beides ist gut möglich, in den mir bekannten Verfahren konnte man die Nutzer recht simpel mit klassischer Methodik wie IMSI-Catchern identifizieren. Letztlich muss jedem klar sein, dass es bei gut auflösenden Fotos kein ernsthaftes Problem mehr ist, die digitalen Daten von Fingerabdrücken abzugleichen, selbst bei Teilabdrücken.
Auch sollte jedem klar sein, dass eigenes digitales Verhalten inzwischen ein fester Ermittlungsansatz ist – ich hatte bereits dargestellt, dass in den USA ein Täter etwa über sein Google-Suchverhalten aufgefunden wurde. Das nun vorliegende Beispiel macht noch mal krasser deutlich, wozu man in der Lage ist und dass viele Ermittlungsansätze schlicht daran scheitern, dass Ressourcen und Fachwissen (noch) nicht ausreichend bei den Ermittlern vorhanden sind.
Auch die genannten Zahlen, die am Rande erwähnt wurden, lassen aufhorchen: Die dortige Polizei spricht von Weltweit ca. 60.000 identifizierten Encrochat-Nutzern, davon ca. 10.000 in Großbritannien.
Mehr bei uns zu digitalen Beweismitteln:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk und Kryptowährungen
- Handyauswertung: Wie arbeiten Ermittler?
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Was nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Verwendung digitaler Beweismittel
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026
- Justizminister wünschen allgemeine Autoschlüssel-Kopie für Ermittler - 7. Dezember 2024
- KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen - 5. Dezember 2024
- BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote - 5. Dezember 2024