Foto von Fingern ermöglicht Identifizierung von Encrochat-Nutzer

Eine britische Polizeibehörde hat aufgezeigt, wozu Ermittler in der Lage sind, wenn sie denn nur wollen: Ein bis dato unbekannter Nutzer von hatte ein in einem Chat geteilt, in dem er schlicht einen Käse zeigt. Das Fatale für ihn – man konnte die Fingerkuppen sehen:

Foto von Fingern ermöglicht Identifizierung von Encrochat-Nutzer - Rechtsanwalt Ferner
Quelle: Tweet der Polizei unter https://twitter.com/MerseyPolice/status/1395783747115618306

Was machten die Ermittler nun? Aufgrund der guten Auflösung des Fotos konnten Sie die Fingerabdrücke digital verarbeiten und einem konkreten Nutzer zuordnen. Nicht eindeutig klar wird, ob man erst aufgrund der Fingerabdrücke diesen identifiziert hat (etwa weil er schon mal auffällig war und seine Fingerabdrücke bereits erfasst waren) oder ob nach seiner die Identität damit nochmals verifiziert wurde.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

Beides ist gut möglich, in den mir bekannten Verfahren konnte man die Nutzer recht simpel mit klassischer Methodik wie IMSI-Catchern identifizieren. Letztlich muss jedem klar sein, dass es bei gut auflösenden Fotos kein ernsthaftes Problem mehr ist, die digitalen Daten von Fingerabdrücken abzugleichen, selbst bei Teilabdrücken.

Auch sollte jedem klar sein, dass eigenes digitales Verhalten inzwischen ein fester Ermittlungsansatz ist – ich hatte bereits dargestellt, dass in den USA ein Täter etwa über sein Google-Suchverhalten aufgefunden wurde. Das nun vorliegende Beispiel macht noch mal krasser deutlich, wozu man in der Lage ist und dass viele Ermittlungsansätze schlicht daran scheitern, dass Ressourcen und Fachwissen (noch) nicht ausreichend bei den Ermittlern vorhanden sind.

Auch die genannten Zahlen, die am Rande erwähnt wurden, lassen aufhorchen: Die dortige Polizei spricht von Weltweit ca. 60.000 identifizierten Encrochat-Nutzern, davon ca. 10.000 in Großbritannien.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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