Es ist so weit, gestern wurde bekannt gegeben, dass das erste wirklich umfangreiche Ermittlungsverfahren im Umfeld von Sky-ECC-Nutzern geführt wurde. Strafverteidiger hatten sich dabei schon gewundert, dass nach Encrochat nur sehr zögerlich und vereinzelt Ermittlungsverfahren wegen Sky ECC Nutzungen aufgeploppt sind. Dies dürfte sich nun ändern.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
SkyECC-Ermittlungsmaßnahmen
Laut Pressemitteilung von BKA und ZAC NRW wurde seit August 2021 im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) gegen eine internationale Tätergruppierung ermittelt: Die sieben Tatverdächtigen im Alter von 22 bis 48 Jahren stehen im Verdacht, mindestens seit Januar 2020 arbeitsteilig an einer Vielzahl von Rauschgift- und Waffentransporten in verschiedene europäische Staaten, darunter Österreich, Schweiz und Tschechien, beteiligt gewesen zu sein.
Für die Kommunikation wurden „kryptierte Messenger– bzw. Telefondienste wie SkyECC“ genutzt. Weiterhin durchsuchten Ermittler 20 Objekte in Gelsenkirchen, Bochum, Bergkamen, Marienheide und den Niederlanden. Dabei wurden unter anderem mehr als 50 Kilogramm Betäubungsmittel (Kokain, Crystal Meth, Cannabis), Waffen, mehrere hundert Schuss Munition verschiedenen Kalibers, Kraftfahrzeuge (unter anderem Schmuggelfahrzeuge), Bargeld in fünfstelliger Höhe, Mobiltelefone (darunter mindestens drei Kryptohandys), zahlreiche digitale Speichermedien, Utensilien zur Portionierung und Verpackung von Rauschgift sowie diverse Vermögensgegenstände beschlagnahmt.
SkyECC: Alter Wein in neuen Schläuchen?
Die bisherigen, von Encrochat bekannten, Probleme, werden auch hier wieder virulent werden – mit einem Unterschied: Inzwischen besteht massenhaft OLG-Rechtsprechung und die zweite BGH-Entscheidung zur Verwertung der Daten ist da. Die Landgerichte dürften sich nicht allzu schwertun, allenfalls die Masse an Beweismitteln und deren Strukturierung für eine Hauptverhandlung wird wieder Zeit kosten.
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Die Verteidigung sollte umso durchdachter sein, in solchen Verfahren mag für einen Juristen die Frage „spannend“ sein, wie man mit der Beweislage umgeht, auch ich habe hier bekanntlich eine sehr kritische Position bezogen und empfinde die Art des Vorgehens der deutschen Justiz als geradezu unerträglich. Losgelöst von diesem rechtlich bedeutsamen Aspekt muss jedem Betroffenen klar sein, dass hier aufgrund regelmäßig bandenmäßiger Begehung (sowie bei BTM-Geschäften der erheblichen Mengen) letztlich sehr hohe Freiheitsstrafen im Raum stehen.
Die Besinnung auf klassische Verteidigungsarbeit, insbesondere Diskussionen zur Beteiligungsform in Abgleich mit den Beweismitteln, was enorm arbeitsaufwendig ist, kann eher viele Jahre Lebenszeit im Knast sparen, als eine derzeit verlorene Dogmatische Diskussion und das Hoffen auf den EGMR.
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