Sky ECC Ermittlungsverfahren

wegen Sky ECC-Daten: Bereits im März 2021 hatte ich berichtet, dass nach auch Sky ECC Gegenstand von Ermittlungen wurde, wobei man wohl Daten in erheblichem Umfang auf Seiten der Ermittler vorgefunden hat. Nun, im November 2021, mehren sich Presseberichte, denen zufolge die Justiz von einer grösserem Arbeitsaufwand an Verfahren als bei Encrochat ausgeht. Hintergrund soll eine Umfrage unter Richtern sein. So ganz schlau wird man daraus aber nicht.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK- (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

Sky ECC Ermittlungsverfahren

Es war durchaus klar, dass Sky ECC zahlreiche und umfangreiche Ermittlungsverfahren nach sich zieht; für viele Strafverteidiger dürfte gleichwohl die Mitteilung überraschend kommen – ich habe den Eindruck, bei mir und meinen Kollegen sind Sky ECC Verfahren bisher eher wie Einhörner: Es wird immer wieder darüber gesprochen, aber ernsthaft gesehen haben die wenigsten welche.

Gleichwohl wäre es nicht überraschend, dass eine Umfrage unter Richtern zu anderen Ergebnissen kommt: Wenn hier Ermittlungsrichter beteiligt waren, sind diese im Vorfeld ja schon tätig, noch bevor Strafverteidiger überhaupt beteiligt sind. Die Statistik könnte also viel früher ansetzen – dafür spricht auch, dass man schon jetzt über den Datenumfang ächzt, der naturgemäß nur Staatsanwälten (und zumindest in ernsthaftem Umfang Ermittlungsrichtern) bekannt sein wird.

Genau dort aber, wo es nun spannend wird, wo es also darum geht welche Rückschlüsse man aus all dem zieht, scheitert die Presse (mal wieder).

Gute Pressearbeit – Schlechte Pressearbeit

Sämtliche Presseartikel die man bisher findet, haben einige Gemeinsamkeiten: Man nimmt auf den deutschen Richterbund Bezug, der wiederum auf die Deutsche Richterzeitung (DRIZ) Bezug genommen hat und verweisende Links oder konkrete Fundstellen gibt es nicht. Weder in der Novemberausgabe der DRIZ findet sich dabei ein entsprechender Inhalt, noch auf der Webseite des Richterbundes. Dafür liest man dann bei Heise Propaganda Unsinn wie diesen hier:

Die Ermittlungen müssen zügig geführt werden, weil die Verdächtigen in sitzen, was zeitlich nur begrenzt möglich ist.

Hier wird dem Leser, nachdem man über die Überlastung der Justiz (zutreffend) geschimpft hat, die Mär erzählt, die Untersuchungshaft in Deutschland sei zeitlich limitiert. Um es deutlich zu sagen: Das ist sie nicht, die Untersuchungshaft läuft nicht nach einer gewissen Zeit quasi aus. Und es wäre spannend, zu erfahren, ob der Richterbund eine ansonsten nicht öffentlich zugängliche Pressemitteilung an die Medien verbreitet hat, in der solcher Unsinn im Kampf um die öffentliche Meinung eingesetzt wurde. Dass man dann sowas auch noch abdruckt und nicht selber recherchiert, steht auf einem anderen Blatt.

Letztlich ist es aus meiner Sicht derzeit nicht möglich, irgendetwas zu verifizieren oder vertiefend anzusprechen. Die bisherigen Presseberichte sind einfach zu schlecht, man kann es nicht anders sagen.

Sorge wegen Verfahren nach Sky ECC?

Muss man als Nutzer Sorge haben? Natürlich, alles andere wäre verfehlt, das ist aber jetzt auch nicht so wirklich überraschend. Regelmässig dürften die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für / Cybercrime zuständig sein, was den Ermittlungen nochmal einen besonderen „Drive“ geben wird; wobei man die Rechtsprechung zu Encrochat insgesamt übertragen wird, heisst: Keine Beweisverwertungsverbote, Anfangsverdacht alleine wegen der Nutzung eines solchen Dienstes, Hausdurchsuchungen (soweit nicht bereits stattgefunden) und Untersuchungshaft. Das alles bei überlangen Verfahren, in denen man sich über die Verwendung digitaler Beweismittel streiten will, letztlich aber nur eines zählt – die Überzeugung des Gerichts (siehe §261 StPO).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.