Das sofortige Anerkenntnis ist eine wichtige Reaktionsmöglichkeit bei einer berechtigten Klage: Nach § 93 ZPO sind dem Kläger die Prozesskosten aufzuerlegen, wenn der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt. Schriftliches Vorverfahren? Wenn das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnet, muss das Anerkenntnis nicht schon in der Verteidigungsanzeige erklärt…WeiterlesenSofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klage bei Zahlungsverzug
Schlagwort: Verteidigungsanzeige
Eine Verteidigungsanzeige im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) ist eine schriftliche Erklärung des Beklagten in einem Zivilprozess zur Begründung seiner Verteidigung. Mit der Verteidigungsanzeige gibt der Beklagte seine Verteidigungsabsicht bekannt und teilt dem Gericht und dem Kläger mit, wie er sich verteidigen will. Gibt der Beklagte keine Verteidigungsanzeige ab, wird er in der Regel als säumig behandelt und es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn. Ein Versäumnisurteil kann für den Beklagten mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, da es in der Regel zu seinen Ungunsten ausfällt. Es ist daher wichtig, dass der Beklagte die Verteidigungsanzeige rechtzeitig und vollständig einreicht, um seine Verteidigungsmöglichkeiten zu wahren.
Klage erhalten: Was tun?
Klage erhalten? In diesem umfangreichen Beitrag erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie sich bei Erhalt einer Klage verhalten können. Sie als Empfänger einer Klage sollten ruhig bleiben bzw. ruhig werden: Hektik ist fehl am Platze und schafft nur größere Probleme. Ein strukturiertes Vorgehen dagegen sichert alle Optionen. Beachten Sie zu dem Thema auch den Beitrag Mahnbescheid erhalten,…WeiterlesenKlage erhalten: Was tun?
Wann kann ein sofortiges Anerkenntnis nach §93 ZPO im schriftlichen Vorverfahren noch rechtzeitig erklärt werden? Grundsätzlich gilt hier mit dem Bundesgerichtshof (BGH, VI ZB 64/05 – dazu auch BGH, IX ZB 54/18 und Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 W 15/22), dass infolge der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ein Beklagter, der innerhalb der Notfrist des § 276 Abs.…WeiterlesenZPO: Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren