Eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim (24 Qs 2/10) verdient in höchstem Maße Beachtung: Es ging um die Beschlagnahme von Emails eines Beschuldigten beim Provider. Dass eine solche Beschlagnahme grundsätzlich nach den alther gebrachten Regelungen der StPO möglich ist, steht ausser Frage (dazu BGH, 1 StR 76/09 und das BVerfG, 2 BvR 2099/04). Nun hat sich…WeiterlesenBeschlagnahme von Emails und Zufallsfunde
Schlagwort: IT-Forensik
IT-Forensik und IT-Recht + Cybercrime: Rechtsanwalt Jens Ferner befasst sich mit Rechtsfragen rund um die IT-Forensik, speziell im Bereich Cybercrime. Auch praktische Aspekte bei der Verteidigung im Bereich Cybercrime spielen hier eine Rolle und werden im Themenkomplex „IT-Forensik“ vertieft.
IT-Forensik setzt sich begrifflich zusammen aus den Begriffen IT und Forensik, wobei sich eine einheitliche Begriffsdefinition bisher nicht durchgesetzt hat. Grundsätzlich versteht man unter IT-Forensik eine wissenschaftliche Expertise, welche die Beurteilung und Würdigung von Informationstechnik durch die Öffentlichkeit oder innerhalb eines Gerichtsverfahrens ermöglicht. Dabei geht es vor allem um digitale Beweismittel. Regelmäßig wird hierzu auf Gutachten von IT-Sachverständigen zurückgegriffen, wobei es nur wenig IT-Sachverständige bisher gibt.
Es gibt einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten Leitfaden zur IT-Forensik. In diesem wird die IT-Forensik begrifflich als „die streng methodisch vorgenommene Datenanalyse auf Datenträgern und in Computernetzen zur Aufklärung von Vorfällen, unter Einbeziehung der Möglichkeiten der strategischen Vorbereitung, insbesondere aus der Sicht des Anlagenbetreibers eines IT-Systems“, definiert.
Sowohl Heise als auch Golem berichten (unter Rückgriff auf den Spiegel), dass im Bundesland Bayern eine Trojaner-Software zum aushorchen von Rechnern Tatverdächtiger („Landestrojaner“) gleich mehrfach zum Einsatz kam. Nun wird in den Raum geworfen, dass es hierfür gar keine Rechtsgrundlage gibt (dazu auch der Beitrag bei Carsten Hoenig). Besonders scharf ist die Formulierung bei ijure:…WeiterlesenLandestrojaner ohne Rechtsgrundlage im Einsatz?
Ein Artikel in der ZEIT-Online beschäftigt sich mit der Frage des Vorgehens im Fall „kino.to“: Hier wurde die laufende Webseite abgeschaltet, die Server-Hardware beschlagnahmt und der Inhalt der Webseite durch eine eigene Seite ersetzt. Nun fragt sich nicht nur Thomas Stadler: Geht das überhaupt? Ich versuche – in aller Kürze – ein wenig auszuhelfen.WeiterlesenDarf eine Staatsanwaltschaft Domains beschlagnahmen?
Die Aufregung ist gross: Ein deutsches Unternehmen soll ägyptischen Sicherheitsbehörden eine „Spionagesoftware“ angeboten haben. Und natürlich ist gleich die Frage da: Ist das strafbar, wenn ein deutsches Unternehmen eine solche Software für ausländische Staaten erstellt?WeiterlesenDeutsche Spionagesoftware fürs Ausland: Strafbar?
Heute ist es kein Problem mehr, seine Daten durchaus sicher aufzubewahren: Von einfachen ZIP-Archiven, die man mit einem Passwort versieht, über PGP/GPG-Dateicontainer bis hin zu vollständig mit Truecrypt verschlüsselten Laufwerken bieten sich viele Möglichkeiten. Für die Ermittlungsbehörden ist das durchaus ein handfestes Problem: Wenn sich ein konkreter Verdacht ergibt (etwa weil man auf Grund von…WeiterlesenPasswort nicht verraten – Strafbarkeit?
Es war für mich nur eine Frage der Zeit, nun wird erstmals in der Presse bekannt, dass eine Verteidigung darauf aufgebaut wird: Jemand möchte sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Beleidigung damit zur Wehr setzen, dass er darstellt, betrunken am Rechner gesessen zu haben. Da im Strafrecht der Beweis der Schuld zu erbringen ist,…WeiterlesenVerteidigungsmöglichkeit „Betrunken am Rechner“?