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Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Altverbindlichkeiten

Das Hessische Landessozialgericht (L 4 KA 32/11) hatte sich mit der Haftung eines Vertragsarztes zu beschäftigen, der für Schulden einer Gemeinschaftspraxis einstehen sollte, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bestanden – dabei war der Arzt aus der Gemeinschaftspraxis, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts firmierte, bereits ausgeschieden. Das Landessozialgericht stellt dabei in aller Kürze die gefestigte Rechtsprechung…WeiterlesenGesellschaft des bürgerlichen Rechts: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Altverbindlichkeiten

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IT-Vertragsrecht

Urteil: Wegen Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion führt nicht zum Vertragsschluss

Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion begründet auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (2 U 94/13) am 04.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt.WeiterlesenUrteil: Wegen Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion führt nicht zum Vertragsschluss

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Wirtschaftsrecht

Kündigung der zweigliedrigen Gesellschaft

a) Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist. b) Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten…WeiterlesenKündigung der zweigliedrigen Gesellschaft

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Wirtschaftsrecht

Gesellschaft: Gesellschafter muss bei Auseinandersetzung zutreffend und vollständig informieren

Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst werden, hat jeder Mitgesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung über alle Umstände, die die Vermögensinteressen der Gesellschaft berühren, zutreffend und vollständig zu informieren.WeiterlesenGesellschaft: Gesellschafter muss bei Auseinandersetzung zutreffend und vollständig informieren