Das Hessische Landessozialgericht (L 4 KA 32/11) hatte sich mit der Haftung eines Vertragsarztes zu beschäftigen, der für Schulden einer Gemeinschaftspraxis einstehen sollte, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bestanden – dabei war der Arzt aus der Gemeinschaftspraxis, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts firmierte, bereits ausgeschieden. Das Landessozialgericht stellt dabei in aller Kürze die gefestigte Rechtsprechung…WeiterlesenGesellschaft des bürgerlichen Rechts: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Altverbindlichkeiten
Schlagwort: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Gesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Im Rahmen der GbR verpflichten sich die Gesellschafter, gemeinsam ein Unternehmen zu betreiben und die damit verbundenen Risiken und Gewinne zu teilen.
Einige der häufigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der GbR sind
- Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern keine besonderen Haftungsbeschränkungen vereinbart wurden.
- Gründung: Die Gründung einer GbR bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Darüber hinaus müssen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag über die Gründung der GbR abschließen, in dem der Gesellschaftszweck, der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und andere wichtige Bestimmungen festgelegt werden.
- Geschäftsführung: Die Geschäftsführung der GbR obliegt grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich ein Stimmrecht.
- Kündigung: Ein Gesellschafter kann durch Kündigung aus der GbR ausscheiden. Die Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für Verbindlichkeiten, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind.
- Beendigung: Die GbR kann durch den Tod eines Gesellschafters oder durch Beschluss aller Gesellschafter aufgelöst werden.
Es ist wichtig, dass alle Bestimmungen des GbR-Gründungsvertrages sorgfältig ausgearbeitet und dokumentiert werden, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Eine Anwaltskanzlei kann bei der Erstellung und Überprüfung des Gesellschaftsvertrages sowie bei allen anderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der GbR behilflich sein.
-> Siehe dazu auch das Schlagwort GbR
Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion begründet auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm (2 U 94/13) am 04.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt.WeiterlesenUrteil: Wegen Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion führt nicht zum Vertragsschluss
a) Eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem kündigenden Gesellschafter nach der Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zumutbar ist. b) Die Frage der Zumutbarkeit kann nicht ohne Berücksichtigung der beiderseitigen Verhaltensweisen der Gesellschafter beantwortet werden. Dies gilt bei wechselseitigen Kündigungen auch dann, wenn das vorangegangene Fehlverhalten…WeiterlesenKündigung der zweigliedrigen Gesellschaft
Soll eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst werden, hat jeder Mitgesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung über alle Umstände, die die Vermögensinteressen der Gesellschaft berühren, zutreffend und vollständig zu informieren.WeiterlesenGesellschaft: Gesellschafter muss bei Auseinandersetzung zutreffend und vollständig informieren