Der Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH kann unter den Voraussetzungen der actio pro socio gegen den anderen Gesellschafter eine Ausschließungsklage erheben (so BGH, II ZR 116/21).
(mehr …)Schlagwort: actio pro socio
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Der Bundesgerichtshof (II ZR 446/13) hat eine wichtige Klärung getroffen, die allerdings kaum als „spannend“ zu bezeichnen sein dürfte. Es geht um die Vollstreckungsabwehrklage der GbR:
Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.
Die Entscheidung bietet zu diesem Aspekt erstaunlichen Tiefgang und stärkt letztlich die Rechtsfähigkeit der GbR, zeigt aber auch, dass man enorm aufpassen muss wenn Gesellschafter scheinbar anstelle der GbR agieren. Daneben bietet die Entscheidung Details zur ungeliebten Thematik der Vollstreckungsabwehrklage und Möglichkeiten der Gegenwehr vor Zustellung des Vollstreckungsbescheids.
(mehr …)
