Waffenrecht: Unzuverlässigkeit bei Aufbewahrung im Kofferraum eines PKW in Tiefgarage

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (22 K 7560/11) hat entschieden, dass die Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum des PKW, der für mehrere Stunden in einer tatsächlich frei zugänglichen privaten Tiefgarage abgestellt ist, Grund genug ist, an der Zuverlässigkeit des Inhabers der Waffenbesitzkarten zu zweifeln. Im vorliegenden Fall waren die Waffen gestohlen worden, was der Inhaber auch umgehend gemeldet hat – die unsichere Aufbewahrung in diesem Fall wurde ihm gleichwohl zum Verhängnis.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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