Waffenrecht: Unzuverlässigkeit bei Aufbewahrung im Kofferraum eines PKW in Tiefgarage

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (22 K 7560/11) hat entschieden, dass die Aufbewahrung von Waffen und Munition in einem verschlossenen Koffer im verschlossenen Kofferraum des PKW, der für mehrere Stunden in einer tatsächlich frei zugänglichen privaten Tiefgarage abgestellt ist, Grund genug ist, an der Zuverlässigkeit des Inhabers der Waffenbesitzkarten zu zweifeln. Im vorliegenden Fall waren die Waffen gestohlen worden, was der Inhaber auch umgehend gemeldet hat – die unsichere Aufbewahrung in diesem Fall wurde ihm gleichwohl zum Verhängnis.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.