Das Verwaltungsgericht Arnsberg (8 K 147/12) hat sich damit beschäftigt, dass ein leichtfertiger Umgang mit Waffen zur Versagung einer Waffenebsitzkarte führen kann. Dabei hatte sich der Betroffene filmen lassen (und die Filme ins Internet gestellt), wie er bei Moped-Rennen seine Waffen unsachgemäß einsetzte. Dies sah das Gericht – zu Recht – als Problem an: Ausweislich…WeiterlesenWaffenrecht: Leichtfertiger Umgang mit Waffen rechtfertigt Versagung von Waffenbesitzkarte
Schlagwort: waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte: Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Erlaubnis zum Besitz von Waffen, die von der zuständigen Behörde (in der Regel Landratsamt oder Polizei) ausgestellt wird. Sie berechtigt zum Besitz und Erwerb bestimmter Waffen (z.B. Sportwaffen), unterliegt jedoch bestimmten Auflagen und Beschränkungen. Der Besitz bestimmter Waffen ohne gültige Waffenbesitzkarte ist in Deutschland strafbar.
Ein Nachbar fühlte sich von einer Party gestört und griff zu befremdlichen Maßnahmen: Als Inhaber einer Waffenbesitzkarte („Waffenschein“) verfügte er über eine Schrotflinte. Mit dieser betrat er den Balkon und gab drei Schüsse in die Luft ab, wohl um die „Störenfriede“ in der Nachbarschaft zu erschrecken. Die zuständige Kreisbehörde widerrief daraufhin die ausgestellte Waffenbesitzkarte mit…WeiterlesenWaffenschein weg beim „rumballern“