Waffenrecht: Kosten und Streitwerte typischer Gerichtsverfahren

Die klassische Frage – nicht nur – im Waffenrecht, wenn absehbar wird bzw. ist, dass man sich vor Gericht streiten muss, ist die “wie teuer” es wird. Dabei gibt es hier durchaus etablierte Streitwerte bzw. Gegenstandswerte, die heran zu ziehen sind. So ist grundsätzlich erst einmal in den Klassikern von Folgendem auszugehen, bei Streit um …

  • … einen Waffenschein: 7500 Euro
  • … Munitionserwerbsberechtigung: 1500 Euro
  • : 5000 Euro zzgl. 750 Euro je weitere

Also: Durchaus greifbare Werte. Beim Streit vor Gericht um eine Waffenbesitzkarte bedeutet das damit alleine gute 400 Euro Gerichtskosten und anwaltliche Gebühren für die aussergerichtliche Tätigkeit in Höhe von fast 500 Euro (letzteres bezieht sich auf die gesetzlichen Gebühren, nicht selten werden – wie bei uns – bei ersten Beratungen ganz andere Summen angeboten, da es sonst schlicht nicht attraktiv ist). In der Summe muss man selbst bei “einfachen” Verfahren rund um Waffenbesitzkarten in der Summe mit Kosten von über 1.000 Euro rechnen. Es kommt also schnell etwas zusammen, was auf der anderen Seite Grund genug sein sollte, von vorschnellen Klagen (oder Klagen ins Blaue) abzusehen. Insgesamt muss davor gewarnt werden, die Kosten eines solchen Rechtsstreits zu unterschätzen, nicht ohne Grund weise ich so oft darauf hin, dass eine fundierte Einschätzung vor unnötigen Kosten(explosionen) schützen kann – auch wenn man am Ende für einen Ratschlag eine Beratungsgebühr gezahlt hat, der vielleicht nicht gefällt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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