Waffenrecht: Kosten und Streitwerte typischer Gerichtsverfahren

Die klassische Frage – nicht nur – im Waffenrecht, wenn absehbar wird bzw. ist, dass man sich vor Gericht streiten muss, ist die „wie teuer“ es wird. Dabei gibt es hier durchaus etablierte Streitwerte bzw. Gegenstandswerte, die heran zu ziehen sind. So ist grundsätzlich erst einmal in den Klassikern von Folgendem auszugehen, bei Streit um …

  • … einen Waffenschein: 7500 Euro
  • … Munitionserwerbsberechtigung: 1500 Euro
  • … Waffenbesitzkarte: 5000 Euro zzgl. 750 Euro je weitere Waffe

Also: Durchaus greifbare Werte. Beim Streit vor Gericht um eine Waffenbesitzkarte bedeutet das damit alleine gute 400 Euro Gerichtskosten und anwaltliche Gebühren für die aussergerichtliche Tätigkeit in Höhe von fast 500 Euro (letzteres bezieht sich auf die gesetzlichen Gebühren, nicht selten werden – wie bei uns – bei ersten Beratungen ganz andere Summen angeboten, da es sonst schlicht nicht attraktiv ist). In der Summe muss man selbst bei „einfachen“ Verfahren rund um Waffenbesitzkarten in der Summe mit Kosten von über 1.000 Euro rechnen. Es kommt also schnell etwas zusammen, was auf der anderen Seite Grund genug sein sollte, von vorschnellen Klagen (oder Klagen ins Blaue) abzusehen. Insgesamt muss davor gewarnt werden, die Kosten eines solchen Rechtsstreits zu unterschätzen, nicht ohne Grund weise ich so oft darauf hin, dass eine fundierte Einschätzung vor unnötigen Kosten(explosionen) schützen kann – auch wenn man am Ende für einen Ratschlag eine Beratungsgebühr gezahlt hat, der vielleicht nicht gefällt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.