Schlagwort: Smart Contract

Rechtsanwalt für Smart Contract: Ein Smart Contract ist ein selbstausführender Code, der auf einer Blockchain-Plattform ausgeführt wird. Im Rahmen eines Smart Contracts werden die Bedingungen für die Ausführung eines Vertragsprogramms automatisch erfüllt, ohne dass ein Intermediär oder eine zentrale Autorität erforderlich ist.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist Ihr Rechtsanwalt für Smart Contracts und berät Unternehmen im gesamten IT-Recht!

Im Zusammenhang mit Smart Contracts können sich rechtliche Fragen stellen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards, die Vertragsgestaltung und Haftungsfragen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen und Softwareentwickler im Zusammenhang mit Smart Contracts rechtlich beraten und unterstützen, um sicherzustellen, dass die Verträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen und mögliche Haftungsrisiken minimiert werden. Er kann beispielsweise dabei helfen, Vertragsbedingungen und Geschäftsmodelle zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und Konflikte zu vermeiden.

Rechtsanwalt für Smart Contract: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät Unternehmen rund um die Blockchain und Smart Contract.

  • Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Bei Polymarket, einer Blockchain-basierten Wettplattform, können Menschen mit Kryptowährung auf politische Ereignisse, Wahlen, Kriege und Katastrophen wetten. Was als innovatives Prognoseinstrument vermarktet wird – „die Weisheit der Vielen”, monetarisiert durch Smart Contracts – entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Minenfeld und ethischer Abgrund. Die Plattform weigert sich aktuell, über 10,5 Millionen US-Dollar an Venezuela-Wetten auszuzahlen, da eine Militäroperation angeblich „keine Invasion” sei. Gleichzeitig läuft in den USA ein Gesetzgebungsverfahren gegen Insiderhandel auf Prognosemärkten.

    In Deutschland ist die Nutzung solcher Plattformen nicht nur verboten, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Nach Einschätzung der Glücksspielbehörden ist sie nicht einmal genehmigungsfähig. Dabei sollte man im Blick halten, dass es hier nicht einfach nur um Glücksspiel oder Geschmacklosigkeiten geht! Vielmehr handelt es sich bei Polymarket um ein geschicktes Instrument zur Desinformation für diejenigen, die es zu nutzen wissen.

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner wurde im Handelsblatt zu diesem Thema interviewt und der vorliegende Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert! Das Thema schlägt auch weiter hohe Wellen, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf meine Ausführungen hier von einer Wette auf den Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anwalt 2026.

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  • VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    VG Frankfurt zur Regulierung von Krypto-Assets nach MiCAR und WpPG

    Staking, Stablecoins und Wertpapierrecht: Die Regulierung von Krypto-Assets steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits soll sie Innovationen ermöglichen, andererseits Anleger schützen und Marktstabilität gewährleisten. Mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), die seit Ende 2024 in der Europäischen Union voll anwendbar ist, wurde ein erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen. Doch wie lassen sich traditionelle finanzmarktrechtliche Konzepte auf dezentrale Technologien wie Blockchain und Smart Contracts anwenden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2025 (7 L 1257/25.F).

    Das Gericht hatte über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu entscheiden, die sich gegen die Emittentin eines Stablecoins richtete. Der Fall zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen verschiedenen Kategorien von Krypto-Assets sein kann – und wie rigoros die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften vorgehen.

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  • NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    NFT-Handel als elektronische Dienstleistung: Umsatzsteuer bei Collectibles

    In einer Entscheidung des 5. Senats hat das Finanzgericht Hannover zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Tokens (NFT) Stellung genommen (Urteil vom 10. Juli 2025, Az. 5 K 26/24). Der Senat ordnet den Handel mit sog. NFT-Collectibles als sonstige Leistungen ein, verneint für Verkäufe über OpenSea die Fiktion einer Dienstleistungskommission, behandelt B2C-Verkäufe als elektronisch erbrachte Dienstleistungen und sieht für das Jahr 2021 kein strukturelles Vollzugsdefizit. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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  • Kunstrecht: Zwischen Kreativität und Kodifikation

    Kunstrecht: Zwischen Kreativität und Kodifikation

    Kunstrecht – Ein Überblick über ein unterschätztes Rechtsgebiet … Was ist Kunst? – eine Frage, die Philosophen, Kuratoren und Künstler seit Jahrhunderten umtreibt. Doch mit der Professionalisierung des Kunstmarkts und der Digitalisierung kreativer Prozesse drängt sich eine weitere Frage immer stärker in den Vordergrund: Was ist Kunst im rechtlichen Sinne – und wie wird sie geschützt?

    Willkommen im Kunstrecht – einem interdisziplinären, dynamischen und zunehmend komplexen Rechtsgebiet, das weit über das klassische Urheberrecht hinausgeht. Es betrifft Künstlerinnen, Sammler, Museen, Galeristen, NFT-Plattformen, Auktionshäuser – und zunehmend auch Strafverteidiger.

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  • Ende der US-Sanktionen für Tornado Cash

    Ende der US-Sanktionen für Tornado Cash

    Am 21. März 2025 gab das US-Finanzministerium überraschend bekannt, dass es die Wirtschaftssanktionen gegen den Krypto-Mixer Tornado Cash aufhebt. Diese Entscheidung kommt wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Berufungsgerichts des Fifth Circuit, das die Sanktionen in ihrer damaligen Form für rechtswidrig erklärte.

    Doch was bedeutet diese Entwicklung wirklich – insbesondere im Lichte staatlich gelenkter Cyberkriminalität wie im Fall Nordkorea? Und lassen sich daraus Lehren für die zukünftige Regulierung digitaler Infrastrukturen ziehen?

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  • Bybit-Hack: Kurze Analyse des größten Krypto-Diebstahls

    Bybit-Hack: Kurze Analyse des größten Krypto-Diebstahls

    Am 21. Februar 2025 erschütterte der bislang größte bekannte Krypto-Hack die Welt der digitalen Assets: Die Kryptobörse Bybit verlor durch einen raffinierten Angriff rund 1,5 Milliarden US-Dollar in Ethereum-Token. Verantwortlich gemacht wird die nordkoreanische Hackergruppe Lazarus, die bereits zuvor durch Cyberkriminalität im großen Stil aufgefallen war. In diesem Beitrag analysieren wir die Hintergründe des Angriffs, die eingesetzten Techniken und vor allem die Lehren, die Unternehmen daraus ziehen sollten, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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  • Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Auswirkungen des Data Act auf Softwareentwicklung und Softwareangebote

    Der Data Act (DA) zielt bekanntlich darauf ab, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu regeln – dabei werden einige spezifische Regelungen zu Software getroffen, die bislang im öffentlichen Diskurs untergehen. Wobei der Data Act speziell bei den Regeln zum Cloud Switching alle Unternehmen betrifft, es gibt hier keine Ausnahme für KMU!

    So fokussiert sich der Data Act zum einen auf Datenportabilität, Interoperabilität und die Förderung eines fairen Wettbewerbs, was reflexartig spürbare Auswirkungen auf Softwareentwicklung und Softwareangebote hat, vornehmlich in Bereichen wie Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Computing. Daneben werden ausdrückliche Regelungen zu Smart Contracts getroffen. Und Cybercrime kommt auch nicht zu kurz.

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  • Wie Ethereum Smart Contracts für Cyberkriminalität genutzt werden

    Wie Ethereum Smart Contracts für Cyberkriminalität genutzt werden

    Ethereum und seine Smart Contracts bieten eine revolutionäre Plattform für dezentrale Anwendungen und Finanztransaktionen. Doch diese Technologie hat auch die Aufmerksamkeit von Cyberkriminellen erregt, die innovative Methoden entwickelt haben, um Smart Contracts für schädliche Zwecke zu missbrauchen. Im Folgenden werden verschiedene Angriffsszenarien dargestellt, ihre technischen Hintergründe erklärt und mögliche Verteidigungsstrategien diskutiert. Der Artikel basiert auf Berichten bei Socket.dev, die jeweils verlinkt sind.

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  • USA: Keine Sanktionen gegen Kryptowährungs-Mixer

    USA: Keine Sanktionen gegen Kryptowährungs-Mixer

    Am 26. November 2024 fällte das fünfte Berufungsgericht der Vereinigten Staaten ein bedeutsames Urteil in einem Fall, der die Grenzen der staatlichen Kontrolle über Kryptowährungen und offene Technologien untersucht: Van Loon v. Department of the Treasury.

    Im Kern stand die Frage, ob das US-Finanzministerium (OFAC) die Befugnis hatte, Tornado Cash, ein Open-Source-Softwareprojekt für kryptografische Transaktionen, zu sanktionieren. Das Gericht entschied, dass die Sanktionierung von Tornado Cash durch OFAC die gesetzlichen Befugnisse überschritten hat.

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  • Bedeutung von Kryptowährungen für Cyberkriminelle

    Bedeutung von Kryptowährungen für Cyberkriminelle

    In den letzten Jahren haben Kryptowährungen nicht nur das wirtschaftliche Leben revolutioniert, sondern auch das kriminelle Milieu stark beeinflusst. Insbesondere für Cyberkriminelle und Hackergruppen bieten digitale Währungen eine Vielzahl von Vorteilen, die traditionelle Zahlungsmethoden nicht bieten können. Doch was macht Kryptowährungen so attraktiv für diese Akteure, und welche Rolle spielen sie im internationalen Kontext?

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  • Batteriesperre per Fernzugriff

    Batteriesperre per Fernzugriff

    Der digitale Alltag wird komplexer – nicht nur in der Nutzung: es ergeben sich immer häufiger neue rechtliche Herausforderungen, die das Zusammenspiel von Besitzschutz, Vertragsrecht und digitalen Steuerungsmöglichkeiten beleuchten. Eine prominente Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Oktober 2022 (Az. XII ZR 89/21) zur Fernsperrung von Autobatterien wirft Fragen auf, die weit über den spezifischen Fall hinausgehen und das Potenzial haben, sowohl das Miet- als auch das Softwarerecht nachhaltig zu beeinflussen.

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  • Blockchain

    Blockchain

    Eine Blockchain ist eine wachsende Liste von Datensätzen, genannt Blöcke, die mithilfe von Kryptografie miteinander verknüpft sind. Jeder Block enthält einen kryptografischen Hash des vorherigen Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Durch den Zeitstempel wird bewiesen, dass die Transaktionsdaten existierten, als der Block veröffentlicht wurde, um in seinen Hash zu gelangen.

    Blöcke enthalten den Hash des vorhergehenden Blocks und bilden so eine Kette, wobei jeder weitere Block den vorhergehenden verstärkt. Daher sind Blockchains resistent gegen die Veränderung ihrer Daten, denn einmal aufgezeichnet, können die Daten in einem bestimmten Block nicht rückwirkend verändert werden, ohne alle nachfolgenden Blöcke zu verändern.

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  • Strafbarkeit des Betreibens krimineller Darknet-Plattform

    Strafbarkeit des Betreibens krimineller Darknet-Plattform

    Das Betreiben krimineller Plattformen im Internet, auf denen illegale Güter und Dienstleistungen vermarktet werden, ist inzwischen mit dem neu geschaffenen §127 StGB eine Straftat. Der Bundesgerichtshof konnte in der wohl nun ersten Entscheidung zum schlichten Betrieb einer solchen Plattform (also ohne eigene aktive Händlertätigkeit) klarstellen, dass die in §127 StGB vorgesehene Strafbarkeit jedenfalls bei stattfindenden Drogengeschäften unbedeutend sein wird.

    Und dass der Betrieb solcher Plattformen ruinös ist.

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  • Sperren von Auflademöglichkeit bei Autobatterie in AGB unwirksam

    Sperren von Auflademöglichkeit bei Autobatterie in AGB unwirksam

    Eine äußerst spannende Entscheidung, die die erste ihrer Art eines OLG sein dürfte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 116/20, getroffen. Es geht um die Frage, ob bei Vermietung einer Batterie für eAutos und ausbleibenden Mietzahlungen die Möglichkeit der Aufladung gesperrt werden kann. Was das OLG im Ergebnis verneint.

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