Das OLG Stuttgart (4 Ss 212/16) hat festgestellt, dass auf Grund einer Gesetzesänderung die bisher Strenge Rechtsprechung zum Telefonverbot beim Autofahren – jedenfalls aus Sicht dieses OLG – aufgeweicht werden muss. Hintergrund ist, dass die Regelung zum „Handyverbot“ (§ 23 Abs. 1a StVO) zum 6. März 2013 neu gefasst wurde. Nach § 23 Abs. 1a…WeiterlesenUrteil zum Handyverbot: Einfaches Halten des Handys zum telefonieren über Freisprecheinrichtung ist erlaubt
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: handyverbot
Handverbot im Auto: Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf, Aachen), Profi im Verkehrsrecht – Telefoniert im Auto, Handyverbot im Auto. Die StVO sieht vor, dass beim Telefonieren beim Autofahren ein Bußgeld fällig wird. Sie finden im Folgenden ausgewählte Urteile und Entwicklungen zum Thema von Rechtsanwalt Ferner.
Dabei zählt heute, ob das genutzte Gerät ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO ist. So sieht diese Norm vor, der derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen darf, wenn er es nicht hält, es nur sehr kurzzeitig nutzt oder per Spracheingabe bedient. Dabei ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob es ein Handy war – erfasst sind sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Das „Handyverbot“ für Autofahrer gilt auch wenn mit dem Smartphone nur Fotografien erstellt werden.WeiterlesenHandynutzung am Steuer: Auch Nutzung der Kamerafunktion ist verboten
Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen.WeiterlesenMehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen
Beim Oberlandesgericht Köln (1 RBs 284/14) ging es um die Frage, ob ein Bussgeld angezeigt ist, wenn der Autofahrer sein Handy in die Hand nimmt, um es – ohne selber abzuheben – an den Beifahrer weiterzugeben.WeiterlesenHandyverbot: In die Hand nehmen des Mobiltelefons beim Autofahren
Der BGH (4 StR 92/14) hat sich nunmehr endlich mit der Frage beschäftigt, ob für den Fahrschullehrer als Beifahrer das Telefonierverbot während der Fahrt gilt. Hier hat der BGH nun festgestellt: Ein Fahrlehrer, der als Beifahrer während einer Ausbildungsfahrt einen Fahrschüler begleitet, dessen fortgeschrittener Ausbildungsstand zu einem Eingreifen in der konkreten Situation keinen Anlass gibt,…WeiterlesenHandyverbot: Fahrlehrer darf als Beifahrer mit dem Handy telefonieren
Eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge eines automatischen Ausschaltens des Motors (Start-Stopp-Funktion) ausgeschaltet ist. Das Gesetz differenziert insoweit nicht zwischen einer manuellen oder automatischen Abschaltung des Motors. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 1/14) festgestellt. Die Entscheidung des OLG Hamm ist…WeiterlesenHandyverbot: Telefonieren bei automatisch ausgeschaltetem Motor erlaubt
Gegen einen u. a. wegen verbotenen Telefonierens beim Autofahren verkehrsordnungswidrig vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten einschlägigen Verkehrsordnungswidrigkeit ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.WeiterlesenFahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden und damit das erst- instanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen in einer Bußgeldsache bestätigt. Der 29jährige Betroffene aus Holzwickede hatte während einer…WeiterlesenUrteil: Bussgeld für Handynutzung auch, wenn es nur als Navigationsgerät genutzt wird