Hat ein Autofahrer ein die Geschwindigkeit beschränkendes Verkehrsschild übersehen, weil er durch ein Telefonat mit seinem Handy abgelenkt war, kann er sich nicht auf ein so genanntes Augenblicksversagen berufen.WeiterlesenGeschwindigkeitsüberschreitung: Telefonat mit Handy ist keine Ausrede
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: handyverbot
Handverbot im Auto: Rechtsanwalt Ferner (Alsdorf, Aachen), Profi im Verkehrsrecht – Telefoniert im Auto, Handyverbot im Auto. Die StVO sieht vor, dass beim Telefonieren beim Autofahren ein Bußgeld fällig wird. Sie finden im Folgenden ausgewählte Urteile und Entwicklungen zum Thema von Rechtsanwalt Ferner.
Dabei zählt heute, ob das genutzte Gerät ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO ist. So sieht diese Norm vor, der derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen darf, wenn er es nicht hält, es nur sehr kurzzeitig nutzt oder per Spracheingabe bedient. Dabei ist es nicht mehr ausschlaggebend, ob es ein Handy war – erfasst sind sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.
Nach der Straßenverkehrsordnung riskiert ein Autofahrer ein Bußgeld, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprechanlage „benutzt“. Wie das „Benutzen“ aussieht, ist dabei unerheblich. So lange das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang, ist darin eine bußgeldpflichtige Benutzung zu sehen.WeiterlesenHandy: Bußgeld ist bei jeder „Benutzung“ durch den Autofahrer möglich
Wird festgestellt, dass die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines Fahrzeugführers darauf zurückzuführen ist, dass er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefoniert hat, so rechtfertigt dies ein Überschreiten der üblichen einmonatigen Regeldauer für die erstmalige Anordnung eines Fahrverbots.WeiterlesenHandy: Telefonieren bei der Fahrt kann zu längerem Fahrverbot führen
Mitunter kommt es zu „interessanten“ Erklärungsversuchen, um sich einem Bußgeld zu entziehen. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. (971 Owi 363 Js 72112/19) hat entschieden: Es handelt sich um eine bloße Schutzbehauptung, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen.WeiterlesenHandyverstoß am Steuer – Erklärungsversuche müssen realistisch sein
Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Köln (III-1 RBs 347/20) entschieden.WeiterlesenBesser kein Handy zwischen Ohr und Schulter
Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist.WeiterlesenTaschenrechner am Steuer verboten
Wird während der Fahrt eine Fernbedienung benutzt, um ein Navigationsgerät zu bedienen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln (III-1 RBs 27/20) im Fall eines Autofahrers entschieden.WeiterlesenBußgeld für Nutzung einer Navi-Fernbedienung am Steuer
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 345/20, hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Paketscanner eines Paketboten unter das „Handyverbot“ des § 23 Abs. 1a StVO fällt. Hiernach ist die Nutzung elektronischer Geräte verboten, soweit dies mit einem Halten des Geräts verbunden ist und mit einer Ablenkung einhergeht. Die Vorinstanz hatte dabei ein Bußgeld…WeiterlesenScanner eines Paketboten ist elektronisches Gerät nach § 23 Abs. 1a StVO
Das Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 444/19, hat entschieden, dass das Verbot der Nutzung privater Mobilfunktelefone (hier: während der dienstlichen Einsatzzeiten von Sicherheits- und Kontrollkräften an einem Verkehrsflughafen) rechtlich nicht zu beanstanden scheint. Dazu auch bei uns: Verbot privater InternetnutzungWeiterlesenVerbot der Nutzung privater Mobilfunktelefone am Arbeitsplatz
Wer beim Fahren einen eingehenden Anruf auf seinem Mobiltelefon „wegdrückt“, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.Weiterlesen„Wegdrücken“ eines Anrufs beim Fahren ist Ordnungswidrigkeit
Bekanntlich wurde bereits 2017 das so genannte „Handyverbot“ beim Autofahren ausgebaut und inzwischen ist die Nutzung oder auch nur nicht nur unerhebliche Ablenkung durch elektronische Geräte beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit. Zu welchen Ergebnissen das führt bzw. womit man sich im Strassenverkehr konfrontiert sieht, zeigt nun eine Entscheidung des OLG Köln, das allen Ernstes…WeiterlesenHandyverbot: Tippen auf Laptop beim Fahren ist OWI
Bussgeldkatalog
Bussgeldkatalog: Sie finden im Folgenden diese Übersichten mit jeweils zugehörigen aktuellen Beiträgen bei uns: Geschwindigkeitsüberschreitung Abstand Parken Rotlichtverstoss Handyverbot Es handelt sich hierbei ganz bewusst nur um eine Übersicht über die wesentlichen Verstöße im Straßenverkehr. Bei Fragen rund um Bussgelder und insbesondere um den Führerschein stehen wir Ihnen zur Verfügung. Beachten Sie auch, dass Sie…WeiterlesenBussgeldkatalog
Der Bundesrat hat am 22.09.2017 – kurz vor der Bundestagswahl – mit der „53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ die Nutzung des Mobiltelefons – und nunmehr weiterer Geräte! – beim Autofahren ab 2017 deutlich schärfer reglementiert. Mit dem neuen §23 Abs.1a StVO gelten nunmehr die Kernpunkte zur Nutzung des Mobiltelefons im PKW: Das entsprechende Gerät…WeiterlesenHandyverbot im Auto: Nutzung des Mobiltelefons beim Autofahren ab 2017 schärfer verboten
Das Oberlandesgericht Hamm (1 RBs 170/16) hat festgehalten, dass es obergerichtlich hinreichend geklärt ist, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch beim Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet…WeiterlesenHandynutzung im Auto: Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons
Das OLG Oldenburg (2 Ss OWi 290/15) hat entschieden, dass das Halten eines Mobiltelefons, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, einen tatbestandsmäßigen Verstoss gegen das „Handyverbot“ im Auto im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO darstellt. Das Gericht führt hierzu aus, dass das Einstecken des Telefons in ein ladekabel…WeiterlesenHandyverbot: Verbinden des Handys mit Ladekabel im Auto ist ein Verkehrsverstoss