Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot: Es ist zwischen dem nur zeitweise verhängten Fahrverbot und der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann durch Gericht oder Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen werden. Ist Ihnen Ihre Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen worden, so kann diese nur noch aufgrund einer entsprechenden Antragstellung in der Führerscheinstelle neu erteilt werden. Voraussetzung…WeiterlesenEntzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Schlagwort: bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein Register, in das alle in Deutschland ergangenen rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidungen und Verurteilungen natürlicher Personen eingetragen werden. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und dient in erster Linie dazu, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Auskunft über Vorstrafen von Personen zu geben.
Das BZR wird durch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geregelt, das die Rechtsgrundlagen für die Führung des Registers, die Auskunft über die Daten und den Schutz der personenbezogenen Daten festlegt.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem BZR, der bestimmte Informationen über die Vorstrafen einer Person enthält. Es dient vor allem dem Nachweis der eigenen Unbescholtenheit und wird häufig bei Bewerbungen, im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten oder beim Erwerb bestimmter Berufszulassungen verlangt. Das Führungszeugnis kann auf Antrag beim örtlichen Amtsgericht oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Wir übernehmen keine Mandate rund um das Bundeszentralregister!
AG Düren, Urteil vom 13.12.2010 – 10 Ls-806 Js 644/10-275/10 Der Angeklagte ist des Ausspähens von Daten in 98 Fällen, in 12 Fällen in Tateinheit mit Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig.Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.Die Kosten des Verfahrens einschließlich…WeiterlesenAG Düren, 10 Ls-806 Js 644/10-275/10 („Webcam-Spanner“)
Was im Bundeszentralregister gelöscht wurde ist nicht später zu verwerten, auch nicht bei Bussgeldern, so das Oberlandesgericht Hamm (4 RVs 135/14): Wie bei strafrechtlichen Verurteilungen unterliegt auch die für den Angeklagten nachteilige Verwertung von nicht in Registern festgehaltenen Sanktionen wegen Ordnungswidrigkeiten zeitlichen Grenzen. Zwar fehlt im allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht eine dem § 51 BZRG vergleichbare allgemeine…WeiterlesenOrdnungswidrigkeiten: Keine Verwertung von im Bundeszentralregister getilgtem Informationen
Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Bislang konnten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden. Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Anträge…WeiterlesenAktuelle Gesetzgebung: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch