Aktuelle Gesetzgebung: Auskünfte aus dem Bundeszentralregister künftig elektronisch

Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Bislang konnten Auskünfte aus dem nur in Papierform beantragt werden. Künftig soll die Auskunftserteilung auf ein elektronisches System der Datenübertragung umgestellt werden.

Durch den Übergang von der schriftlichen auf die automatisierte Antragstellung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Erteilung eines Führungszeugnisses wesentlich schneller bearbeitet werden können. Bislang musste die Meldebehörde beim Bundeszentralregister das Führungszeugnis mit einem Vordruck schriftlich anfordern. Künftig läuft dieses Verfahren automatisch durch ein gesichertes System der Datenübertragung ab. Nach wie vor muss der Bürger seinen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde stellen. Zwischen Antragstellung und Versendung des Führungszeugnisses an den Bürger durch das Zentralregister wird aber in der Regel nur noch ein Arbeitstag liegen.

Durch die Einführung des elektronischen Datenaustauschs bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sollen Anfragen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden wie beispielsweise Meldebehörden künftig rascher und einfacher erledigt werden. Die Umstellung auf das automatisierte Verfahren soll den bisherigen personellen und materiellen Aufwand verringern, Bürokratie abbauen und das Registerverfahren rationalisieren. Die beschleunigte Datenverarbeitung bei der Erteilung von Führungszeugnissen im Bundeszentralregister soll daher vor allem den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Durch den Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich bereits vorhandene Daten statt in Papierform elektronisch verarbeitet.

Die Verwaltungsvorschrift soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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