Batterieverordnung: Das Europäische Parlament hat am 14.6.23 neue Vorschriften für das Design, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet.
Beiträge bei uns zum Batterierecht:
- Bußgeld wegen Verstoß gegen ElektoG?
- Anzeigepflicht beim Vertrieb von Batterien
- Import aus China: Was beachten?
- Neue EU-Vorschriften für Design, Produktion und Abfallbehandlung von Batterien (2022)
- Batterieverordnung 2023
- Haftung bei explodierender Batterie
- European Critical Raw Materials Act
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien
Die Abgeordneten billigten die frühere Einigung mit dem Rat zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien. Die neuen Rechtsvorschriften tragen den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen in diesem Sektor Rechnung und decken den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab, von der Entwicklung bis zum Ende der Lebensdauer.
Die EU-Batterieverordnung von 2023, auch als BattVO bekannt, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Batterieregulierung dar. Sie ist umfangreicher als ihre Vorgängerin und zielt darauf ab, die Batteriewirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Batteriewirtschaft in der EU dar. Es wird erwartet, dass sie sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher erhebliche Auswirkungen haben wird.
Die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung sind
- Eine obligatorische Deklaration und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge wie Elektroroller und Fahrräder sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Gerätebatterien müssen so beschaffen sein, dass sie von den Verbrauchern selbst leicht ausgebaut und ersetzt werden können;
- Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsakteure mit Ausnahme der KMU;
- strengere Sammelziele: für Gerätebatterien 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Fahrzeuge 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
- Mindestwerte für die Rückgewinnung von Materialien aus Altbatterien: Lithium – 50 % bis 2027 und 80 % bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel – 90 % bis 2027 und 95 % bis 2031;
- Mindestgehalt an wiedergewonnenen Bestandteilen aus Abfällen aus der Batterieherstellung und aus Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 16 % für Kobalt, 85 % für Blei, 6 % für Lithium und 6 % für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 26 % für Kobalt, 85 % für Blei, 12 % für Lithium und 15 % für Nickel.
Batterierecht?
Noch ungewohnt ist das Batterierecht ein bedeutsames Rechtsgebiet im zukünftigen technologierecht: Von Haftungsfragen und vertraglicehn Fragen zur Nutzung bis zu Rohstoffen und Lieferketten-Management spielt hier eine Vielzahl komplexer Fragen mit hinein. Wir beraten Unternehmen in diesem spannenden Themenfeld!
Nach der Schlussabstimmung im Plenum muss nun der Rat den Text formell billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
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