Batterieverordnung 2023

Batterieverordnung: Das Europäische Parlament hat am 14.6.23 neue Vorschriften für das Design, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet.

Die Abgeordneten billigten die frühere Einigung mit dem Rat zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien. Die neuen Rechtsvorschriften tragen den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen in diesem Sektor Rechnung und decken den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab, von der Entwicklung bis zum Ende der Lebensdauer.

Die EU-Batterieverordnung von 2023, auch als BattVO bekannt, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Batterieregulierung dar. Sie ist umfangreicher als ihre Vorgängerin und zielt darauf ab, die Batteriewirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Batteriewirtschaft in der EU dar. Es wird erwartet, dass sie sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher erhebliche Auswirkungen haben wird.

Die EU-Batterieverordnung von 2023, auch als BattVO bekannt, stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Batterieregulierung dar. Sie ist umfangreicher als ihre Vorgängerin und zielt darauf ab, die Batteriewirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Batteriewirtschaft in der EU dar. Es wird erwartet, dass sie sowohl für Hersteller als auch für Verbraucher erhebliche Auswirkungen haben wird.

Die wichtigsten Maßnahmen der Verordnung sind

  • Eine obligatorische Deklaration und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge wie Elektroroller und Fahrräder sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Gerätebatterien müssen so beschaffen sein, dass sie von den Verbrauchern selbst leicht ausgebaut und ersetzt werden können;
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsakteure mit Ausnahme der KMU;
  • strengere Sammelziele: für Gerätebatterien 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Fahrzeuge 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
  • Mindestwerte für die Rückgewinnung von Materialien aus Altbatterien: Lithium – 50 % bis 2027 und 80 % bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel – 90 % bis 2027 und 95 % bis 2031;
  • Mindestgehalt an wiedergewonnenen Bestandteilen aus Abfällen aus der Batterieherstellung und aus Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 16 % für Kobalt, 85 % für Blei, 6 % für Lithium und 6 % für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 26 % für Kobalt, 85 % für Blei, 12 % für Lithium und 15 % für Nickel.

Batterierecht?

Noch ungewohnt ist das Batterierecht ein bedeutsames Rechtsgebiet im zukünftigen technologierecht: Von Haftungsfragen und vertraglicehn Fragen zur Nutzung bis zu Rohstoffen und Lieferketten-Management spielt hier eine Vielzahl komplexer Fragen mit hinein. Wir beraten Unternehmen in diesem spannenden Themenfeld!

Nach der Schlussabstimmung im Plenum muss nun der Rat den Text formell billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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