Versteigerung von eingezogenen Bitcoin in NRW

Seit heute laufen über das Portal „Justiz-Auktion“ staatliche „Versteigerungen“ von aus NRW, ähnliche Auktionen hatten wir schon früher. Was auffällt ist, dass teilweise deutliche Aufschläge, locker u die 10% mehr, geboten werden. So steht zum Zeitpunkt des Artikels beispielsweise 0,1 Bitcoin bei einem Gebot von 6.520,00 € während der Bitcoin zeitgleich bei 54.200 Euro liegt. Die Käufer sind dabei keineswegs dumm.

Update: Es gab – natürlich – viel Gemaule, ich habe insoweit kurz klar gestellt, dass sich meine Bezugnahme zum sicheren Erhalt der Coins auf die Verlautbarung der Behörden selber bezogen hat; mir ist der Aspekt der Geldwäsche wichtiger, den man aber nicht versteht, wenn man die aktuelle juristische Diskussion dazu nicht kennt und versteht (siehe etwa zum Umfang der Reform in NJW 2021, 1041ff).

Staatliche Bitcoins stehen für Sicherheit

Es gibt mehrere, mehr oder minder gute, Gründe, durchaus etwas drauf zu legen, wenn der Staat Bitcoin anbietet: Der aus Sicht der Behörden laut dortiger Verlautbarung (hatte ich im WDR gehört, inzwischen steht das auch bei Tagesschau.de) mögliche Grund dürfte sein, dass man erhebliche Sicherheit hat, seine Bitcoin-Anteile auch wirklich zu erhalten – diese Sicherheit ist professionellen Anlegern sicherlich etwas mehr Wert. Ganz verstehen kann ich es aber nicht, da man an üblichen Börsen problemlos kaufen kann? Der Zuschlag ist letztlich aber wohl kein verlorenes Geld, in vielen Ländern dieser Welt herrscht erhebliche Kapitalflucht, wer langfristig denkt, sieht eine Menge Wachstumspotential (wobei wohl weniger in einzelnen NFTs).

Versteigerung von eingezogenen Bitcoin in NRW - Rechtsanwalt Ferner
Beispielhafte Ansicht, durch mich anonymisiert, aus Justiz-Auktion

Keine Gefahr der Geldwäsche für Erwerber

Wer professionell im Umfeld von Kryptowährungen unterwegs ist, weiss um das erhebliche Risiko der Geldwäsche. Dieses Risiko ist durch die letzte Reform des „Geldwäsche-Paragraphen“ ins Unermessliche gestiegen, wird aber von vielen weiterhin unterschätzt, da Laien die juristische Dimension kaum nachvollziehen können; es gibt aus meiner Sicht heute keine Sicherheit mehr beim Erwerb von Kryptowährungen dahin gehend, dass diese nicht zumindest mittelbar bemakelt sind und eingezogen werden können. Durch die immer nachvollziehbare bestehen hier, je nach Umfeld des Erwerbs, massive Unsicherheiten, die Laien (noch) drastisch unterschätzen. Insbesondere ist es – entgegen mancher Stimme – keine Sicherheit, an seriösen Börsen einzukaufen.

Bis hierhin sehe ich daher im staatlichen Bitcoin Verkauf erhebliche Vorteile: Zum einen kann man dem Käufer nicht vorwerfen, die so erworbenen Bitcoin nicht im Zuge einer Geldwäsche erworben haben; zum anderen gibt es eine maximale Sicherheit auch wirklich Eigentümer zu werden. Dass man hier 10% Aufschlag erzielt ist kaum überraschend.

Staatliche Geldwäsche?

Fraglich ist aber, ob hier letztlich der Staat behilflich ist, Geld zu waschen – natürlich ungewollt. Vorhandene Bitcoin zu versilbern um staatlich ausgegebene Bitcoin aufzukaufen wäre der eine Weg (mit erheblichen Risiken behaftet, da durch Bank-Mitteilungen die aufmerksam werden dürfte); wenn man über ausländische Bankkonten oder Zwischenleute die Zahlung abwickelt könnte der Weg schon interessanter sein, zumal die 10% Aufschlag günstiger sind als die bekannten üblichen Provisionen im Bereich der professionell betriebenen Geldwäsche. Klingt natürlich sehr nach Krimi, aber gerade im Bereich organisierter Kriminalität sollte man mit allem rechnen.

Stärkung des Krypto-Ökosystems

So oder so erleben wir gerade eine massive Stärkung des Krypto-Ökosystems und auch wenn manche Schwankung Schweissperlen auf die Stirn treibt: Während Bitoin-ETF schon nichts verwunderliches mehr sind schafft der Staat (vielleicht ungewollt) durch die Justiz-Auktionen von Bitcoin zunehmend Akzeptanz und sichere Marktplätze für Zukäufe. Insgesamt dürfte dies der Idee hinter dem Bitcoin kaum einen Abbruch tun.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.