Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken durch Behörden
Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2771/18) hat sich zur Frage geäußert, wie damit umzugehen ist, wenn Ermittlungsbehörden Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen erhalten – und dies ggfs. für eigene Ermittlungsmaßnahmen nutzen wollen. In einem solchen Fall sind Sicherheitsbehörden zur Abwägung der gegenläufigen Belange und unter Umständen zur Meldung an den Hersteller verpflichtet. Diese Rechtsprechung wurde in einer weiteren … Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken durch Behörden weiterlesen
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