Geschäftsführereignung: Ein GmbH-Geschäftsführer verliert auch seine Amtsfähigkeit, wenn er lediglich wegen Teilnahme an den im GmbH-Gesetz bezeichneten Katalogtaten (Betrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Bilanz- und Insolvenzstraftaten, etc.) rechtskräftig verurteilt wird.
(mehr …)Schlagwort: Insolvenz
Insolvenz bezeichnet das Verfahren, in dem ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig wird und eine Schuldenregulierung durchführt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger befriedigt und das Vermögen des Schuldners verwertet.
In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit einer Insolvenz besonders viele strafrechtliche Fragen. So kann der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue oder des Bankrotts im Raum stehen. Insbesondere Unternehmer sollten sich daher frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Insolvenz vertraut machen und im Zweifel einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren.
Beachten Sie unseren Eintrag zum Insolvenzstrafrecht; wir sind nur als Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht tätig; bei allgemeinen Fragen zur Insolvenz suchen Sie nach einem Rechtsanwalt im Insolvenzrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Verdeckte Gewinnausschüttung: Tante kann nahestehende Person sein
Gewährt eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) der Tante ihrer Alleingesellschafterin ein nicht fremdübliches Beraterhonorar, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen. Denn auch eine Tante kann unter besonderen Umständen eine nahestehende Person sein. Dies hat das Finanzgericht Münster (10 K 3930/18 K,G,F) entschieden.
(mehr …)Wann ist Betrug verjährt?
Eine Betrugstat entsprechend § 263 StGB ist nicht bereits mit der Realisierung des Schadens beendet, sondern immer erst mit Erlangung des (letzten) Vermögensvorteils. Das bedeutet, bei einem Betrug beginnt erst ab dann, die Verjährungsfrist zu laufen (§ 78a StGB).
(mehr …)Reform des Unternehmensinsolvenzrechts 2020
DieBundesregierunghatdenEntwurfeines„GesetzeszurFortentwicklungdesSanierungs- und Insolvenzrechts“ (StaRUG) vorgelegt. Neben der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll das Sanierungs- und Insolvenzrecht der Sondersituation durch die COVID- 19-Pandemie Rechnung tragen. Man ist sich der Dringlichkeit bewusst und gibt Vollgas: Bereits zum Jahreswechsel soll das Gesetz in Kraft treten.
(mehr …)Insolvenzverschleppung: Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn
Der Bundesgerichtshof konnte im Insolvenzstrafrecht klar stellen, dass die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung „ernsthaft eingefordert“ wird:
Zahlungsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO). Wird (…) ein befristetes Darlehen durch Zeitablauf fällig, ist die Tilgungsverpflichtung des Schuldners bei der Prüfung seiner Zahlungsunfähigkeit auch dann zu berücksichtigen, wenn der Darlehensgeber ihn nicht im Sinne eines Einforderns konkret zur Rückzahlung aufgefordert hat (…).
Ungeachtet dessen dient das Merkmal des „ernstlichen Einforderns“ nach der Rechtsprechung ohnehin allein dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich – also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung – gestundet sind (…). Der Senat neigt daher der Auffassung zu, wonach die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung „ernsthaft eingefordert“ wird (…).
BGH, 5 StR 618/19
D&O Versicherung: Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG
Entgegen der bisher als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hat nun der Bundesgerichtshof (IV ZR 217/19) – durchaus überraschend – klargestellt, dass eine D&O Versicherung bei einer Haftung entsprechend §64 GmbH (heute: §15a InsO) eintreten kann und muss, da die entsprechende Klausel so zu verstehen ist.
Dabei war Thema, dass die komplexen dogmatischen Überlegungen die bisher eine Eintrittspflicht verneinen für einen Versicherungsnehmer kaum nachvollziehbar sind:
- Der in § 64 Satz 1 GmbHG geregelte Anspruch der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer auf Ersatz von nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleisteten Zahlungen ist ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne von Ziffer 1.1 ULLA.
- Denn den Klauselwortlaut, der nicht darauf abstellt, bei wem der zu ersetzende Schaden eingetreten ist, versteht der durchschnittliche Versicherungsnehmer/Versicherte so, dass in der Außenhaftung auch und gerade Versicherungsschutz gegenüber Dritten gewährt wird, zu denen die Insolvenzgläubiger gehören (…) Dass der Versicherungsschutz auch davon abhängen soll, bei wem ein Vermögensschaden eingetreten ist und dass es insoweit einen Unterschied mache, ob die Schuldnerin oder die Insolvenzgläubiger geschädigt sind, kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer/Versicherte dem Leistungsversprechen in Ziffer 1.1 ULLA nicht entnehmen.
- Auch wenn ein bedingungsgemäßer Schadensersatzanspruch mit der Begründung verneint wird, die Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Inanspruchnahme aus § 64 Satz 1 GmbHG seien möglicherweise eingeschränkt, ergibt sich dies für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer weder aus dem Bedingungswortlaut noch misst er dem bei der Auslegung der Klausel Bedeutung bei. Vielmehr erwartet er von einer Haftpflichtversicherung gerade auch dann Versicherungsschutz, wenn seine Möglichkeiten, den gegen ihn erhobenen Anspruch im Haftpflichtprozess abzuwehren, begrenzt sind.
Corona: Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe + weitere Entlastungen verlängert
Die Bundesregierung hat sich am 25.8.2020 darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Zudem sollen weitere Maßnahmen ausgedehnt werden, um die Corona-Auswirkungen abzufedern.
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D&O Versicherung: Kein Eintritt bei Haftung nach §64 GmbHG
Bei einer Directors-and-Officers-Versicherung („D&O-Versicherung“) handelt es sich um eine originäre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die klassisch für Unternehmens-Organe und Geschäftsführer abgeschlossen wird. Lange im Streit war dabei die Frage, ob eine solche Versicherung bei der Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entsprechend §64 GmbHG aufkommen muss. Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass dem nicht so ist.
Update: Dieser Beitrag muss nunmehr vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH gesehen werden, die es anders sieht – wo aber der weitere Weg noch unklar ist!
(mehr …)Insolvenzverschleppung und das COVInsAG
Insolvenzverschleppung und Corona: Eine Meldung der Creditreform lässt aufhorchen – diese warnt davor, dass zum Herbst 2020 die Insolvenzverfahren massiv ansteigen können. Hintergrund ist die Sorge, dass wegen der ausgesetzten Insolvenzantragsfrist viele Geschäftsführer die eigentlich schon notwendigen Insolvenzanträge nach hinten schieben.
Dazu auch bei uns:
- Mögliche eigene Betrugstaten im Zusammenhang mit der Corona-Sondergesetzgebung
- Grundsätzliches zur Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung
Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren
Für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH ist das Amtsgericht zuständig, an dem die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrags ihren satzungsmäßigen Sitz hat.
(mehr …)Soforthilfe NRW Betrug: Folgen bei Subventionsbetrug durch Corona-Soforthilfe
Subventionsbetrug durch Corona-Soforthilfe: Ich hatte bereits vor einigen Wochen vor einem allzu arg- und sorglosen Umgang mit den Corona-Soforthilfen gewarnt. Inzwischen verdichten sich bei mir die Informationen dahingehend, dass hier erheblicher Ärger absehbar ist. Wunderlich ist alleine, wie dümmlich sich der ein oder andere angestellt hat. Es verbleibt der dringende Rat: Suchen Sie umgehend Beratung, wenn Sie Schindluder mit der Soforthilfe betrieben haben. Die Strafanzeigen laufen längst – von sicherlich unerwarteter aber für Profis vorhersehbarer Stelle.
(mehr …)Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei faktischem Geschäftsführer
Vorsatz bei Steuerhinterziehung: Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element – siehe BGH, 1 StR 38/11 und 1 StR 119/19). Spannend ist dies immer wieder bei eingesetzten Strohleuten.
(mehr …)Zur Steuerhinterziehung bei uns:
Betrug im Zusammenhang mit der Corona-Gesetzgebung und Corona-Soforthilfe
Inzwischen gibt es Formulare, mit denen Soforthilfe für wegen der Corona-Pandemie Leidtragende Unternehmen beantragt werden kann – aber auch die Möglichkeit, Zahlungen auszusetzen und verstärkt Grundsicherung zu erhalten.
Doch die sinnvollen Wege des Gesetzgebers beinhalten auch ein erhebliches Risiko: Nämlich die Verlockung, durch kleine Handgriffe schnell Liquidität zu schaffen, die am Ende aber schlichtweg strafrechtlich relevanter Betrug ist. Daher: Seien Sie Vorsichtig, denken Sie nach und vor allem – versuchen Sie nicht, durch verfälschte Umstände Gelder zu beschaffen.
(mehr …)Corona-Krise: Hilfe für Unternehmen & Selbstständige
Aus der Corona-Krise wurde schon früh eine wirtschaftliche Krise, die Eindämmuungsmaßnahmen der Regierungen führten dann verschärfend schnell dazu, dass insbesondere lokaler Handel und Mittelstand leiden. Nachdem in den vergangenen Jahren zunehmend ein Punkt erreicht wurde, an dem viele Selbstständige und Kleinst-Unternehmer nicht mal mehr von Quartal zu Quartal, sondern von Monat zu Monat lebten, schlagen diese Maßnahmen nun voll durch. In diesem Beitrag sammeln wir Möglichkeiten und häufige Fragen von Unternehmern zur Corona-Krise.
Update: Am 25.03.2020 verabschiedete der Bundestag ein umfangreiches Maßnahmen-Paket, das am 27.03.2020 vom Bundesrat bestätigt – und noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Das bedeutet, die wesentlichen Maßnahmen, die allesamt einen Tag nach Verkündung in Kraft treten, sind seit dem 28.03.2020 in Kraft! Sie finden in diesem Beitrag laufend aktualisierte Hinweise auf Rettungsmaßnahmen, eine umfangreiche und wachsende FAQ sowie Anregungen für eigene Schutzmaßnahmen.
Achtung, Hinweis für das Sofort-Zuschuss-Programm in NRW: Die Antragsvoraussetzungen haben sich kurzfristig geändert, siehe unten!
Wenn Sie sich gerade als Unternehmer verzweifelt und alleine fühlen: Sie sind es nicht. Ich kenne beispielsweise zahlreiche Kollegen, die – entgegen dem mit unserem Berufsstand verbundenen Image – jeden Monat aufs neue sehen mussten, wie es weiter geht. Von kleinen Agenturen, Freischaffenden und Selbstständigen an der Grenze zur Schein-Selbstständigkeit ganz zu schweigen.
#WeiterlesenBürgenhaftung nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts an seine Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Dieser Haftung unterliegen allerdings nicht Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben, was das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 5 AZR 241/18 – klarstellen konnte.
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