Eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung zahlt, um eine unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung zu vermeiden, kann von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn der Schuldner kurze Zeit darauf in Insolvenz fällt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das normalerweise in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) durch die Regeln des Insolvenzverfahrens eingeschränkt wird. Dies gilt, wenn die Gesamtheit der Gläubiger keine Aussicht mehr hat, aus dem Vermögen des Schuldners die volle Deckung zu erhalten. In diesem Fall tritt die Befugnis eines einzelnen Gläubigers, sich durch eine „schnelle Zwangsvollstreckung“ eine Befriedigung der eigenen fälligen Forderung zu verschaffen, hinter dem Schutz der Gesamtgläubiger zurück. Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung können daher Geldbeträge durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, die durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag vom Schuldner gezahlt wurden (BGH, Urteil vom 11.4.2002).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.