Haftvorführung

Wann hilft ein Rechtsanwalt für Haftvorführung und was ist eine Haftvorführung? „Haftvorführung“ bedeutet im weitesten Sinne, dass jemand dem Haftrichter vorgeführt wird. Dabei es es regelmässig um zwei Situationen gehen:

  • Es besteht bereits ein , der nun verkündet werden soll
  • Ein Haftbefehl ist noch nicht in der Welt, die Staatsanwaltschaft hat aber beantragt, dass einer erlassen werden soll

Die Haftvorführung dient also dazu, zu klären, ob man sich in der nächsten Stufe in der Haft wiederfindet. Beachten Sie dazu auch bei uns: Ehemann verhaftet – was ist zu tun?

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Haftvorführung beim Amtsgericht Aachen

Der Ablauf ist üblicherweise wie folgt: Der Betroffene wird aufgegriffen, meistens im Rahmen einer überraschenden , manchmal auch im Zuge einer Kontrolle, wenn der Haftbefehl schon in der Welt ist. Der Beschuldigte wird dann von der Polizei mitgenommen und kommt in Gewahrsam, hier befindet er sich noch bei der Polizei, wo man ihn auch vernehmen wird.

Spätestens bis Mitternacht am nächsten Tag muss die Haftvorführung erfolgt sein. In der Regel, bei einer nach 11h, ist in Aachen mit einer Vorführung am nächsten Tag bis Mittags zu rechnen, vorher noch am gleichen Tag – zwingend ist dies aber nicht. Daher muss man schnell sein, wenn man einen Verteidiger für den Betroffenen organisieren möchte, der sich regelmässig überfordert sehen wird mit der Wahl eines Verteidigers.

Wenn er dann aus dem Polizeigewahrsam nach Aachen in die Vorführzelle gebracht wird, erfolgt zeitnah die Vorführung vor den Haftrichter. Vorher wird man den Betroffenen fragen, ob er einen Anwalt hat – wenn sich nicht bereits ein von den Angehörigen angerufener Anwalt bestellt hat. Wenn dann kein Anwalt benannt wird, wird das Gericht einen Anwalt anrufen, das Verfahren ist gesetzlich nicht reguliert und es ist nicht kalkulierbar, welcher Rechtsanwalt hier am Ende vor dem Betroffenen steht.

Im Zuge der Haftvorführung entscheidet sich dann, ob man den Haftbefehl aufheben oder außer Vollzug setzen wird – ideal ist dies in der Zeit vor der Haftvorführung vorbereitet worden und wird gerade nicht den 10 Minuten überlassen, in denen sich vom Gericht ausgewählter Verteidiger und Betroffener das erste Mal sehen. Sollte es bei dem Haftbefehl bleiben, wird sodann in die JVA transportiert, noch am gleichen Tag. Es beginnt nun die Untersuchungshaft.

Haftvorführung - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Beschränkungen?

Mitunter, je nach Delikt und Umständen kann es Beschränkungen nach §119 StPO geben. Das bedeutet, die Kommunikation mit der Außenwelt ist erheblich eingeschränkt. Ein Strafverteidiger hilft, hier eine Besuchserlaubnis zu erhalten.

Verteidigung durch Rechtsanwalt für Haftvorführung

Die Verteidigung bei der Haftvorführung ist dem Einzelfall überlassen. Wichtig ist: Vorbereitung! Wer spontan, ohne Vorbereitung, hofft aus dieser Situation wieder nach Hause zu können wird bitter aufwachen. Persönliche Verhältnisse müssen aufbereitet und dem Haftrichter strukturiert vorgebracht werden. Wer zum Sachverhalt losplappert ohne die Akte zu kennen riskiert ohnehin nur dauerhaft seine Freiheit.

Wenn es beim Haftbefehl bleibt gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten: Haftprüfung und Haftbeschwerde. Die markiert nur den Beginn der weiteren Verteidigung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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