Mutmaßlicher Encrochat-Verantwortlicher nach Frankreich ausgeliefert

Einer der Hauptverantwortlichen des Unternehmens, das hinter dem verschlüsselten Kommunikationstool steht, wurde mit aktiver Unterstützung von Eurojust von der Dominikanischen Republik an Frankreich ausgeliefert. Die Person wurde im Mai 2022 in der Dominikanischen Republik verhaftet und steht seitdem unter Hausarrest, wie Eurojust berichtet.

Im Juli 2021 wurde ein internationaler gegen den Verdächtigen erlassen. Anfang Februar 2024 wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lille an Frankreich ausgeliefert. Dieser Schlag, der von Eurojust und Europol koordiniert und unterstützt wurde, hat die erschüttert. Zwischen 2020 und 2023 wurden mehr als 6.500 Verdächtige festgenommen und Vermögenswerte in Höhe von mindestens 900 Millionen Euro beschlagnahmt. Eurojust unterstützte ab 2020 eine gemeinsame Ermittlungsgruppe in diesem Fall.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

In einem Update zu den EncroChat-Ermittlungen kündigte die Staatsanwaltschaft Lille bereits im Juni 2023 an, dass mögliche Verdächtige, die außerhalb der Europäischen Union leben, ausgeliefert werden könnten. Das French Desk von Eurojust unterstützte die Staatsanwaltschaft Lille bei der Kontaktaufnahme mit den dominikanischen Behörden, um die formelle nach Frankreich zu veranlassen.

Der ausgelieferte Beschuldigte wird unter anderem verdächtigt, an einer kriminellen Verschwörung zur unerlaubten Einfuhr und zum unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln sowie zur zum unerlaubten Besitz, zur unerlaubten Lieferung und zum unerlaubten Vertrieb von Betäubungsmitteln beteiligt gewesen zu sein. Darüber hinaus besteht der Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Verschwörung, der schweren Geldwäsche, des illegalen Waffenbesitzes und der Lieferung oder Weitergabe von kryptologischen Geräten ohne Integritätskontrolle oder vorherige Anmeldung bei den Behörden.

Am 2. Februar wurde gegen ihn erhoben, und weitere rechtliche Schritte sind im Gange. Weitere Details sind noch nicht bekannt – wie so oft bei der Ergreifung von (mutmaßlichen) Betreibern krimineller Infrastrukturen ist damit zu rechnen, dass der bisherige Datenzugriff noch ausgeweitet wird. Weitere Ermittlungen werden die Folge sein, das Thema Encrochat ist also inhaltlich noch lange nicht abgeschlossen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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