Widerrufsbelehrung: Muster für die Widerrufsbelehrung ab 28. Mai 2022

Seit dem 28. Mai 2022 ist eine Änderung der bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu beachten:

  1. Unter der Überschrift „Widerrufsrecht“ werden im dritten Satz nach dem Wort „Brief“ das Komma und das Wort „Telefax“ gestrichen und wird nach dem Wort „,oder“ das Wort „eine“ ein-gefügt.
  2. Gestaltungshinweis 2 wird wie folgt gefasst:
    „(2) Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein.“
  3. In Gestaltungshinweis 5 Buchstabe b wird im vierten Spiegelstrich nach dem Wort „Verbrauchers“ das Wort „geliefert“ durch das Wort „gebracht“ ersetzt.

Um den aktuellen Text zu sehen, greifen Sie am besten auf das offizielle Gesetzestexte-Angebot zurück, hier zu finden.

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Diese Fassung kam aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU- zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3483), in Kraft getreten am 28.05.2022.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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