Status: Verkündet und in Kraft getreten Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Abstimmungsverlauf Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wurde im März 2017 bekannt, während der Abstimmung zwischen den Ministerien. Am 01.10.2017 ist es in Kraft getreten. Im Jahr 2020 wurde es hinsichtlich einer Meldepflicht bezüglich bestimmter Straftaten erweitert. Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Links Beratungsverlauf beim Bundestag: Hier zu…WeiterlesenNetzwerkdurchsetzungsgesetz (2017)
Schlagwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Rechtsanwalt für Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein 2017 in Deutschland in Kraft getretenes Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede, Hetze und Fake News im Internet. Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, strafbare Inhalte schnellstmöglich zu löschen oder zu sperren, wenn sie darauf hingewiesen werden.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen im Zusammenhang mit dem NetzDG beraten, indem er sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet unterstützt. Insbesondere kann er Unternehmen zu folgenden Themen beraten
- Überprüfung der eigenen Online-Auftritte und Social-Media-Kanäle auf mögliche strafbare Inhalte und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung solcher Inhalte
- Unterstützung bei der Einrichtung von Melde- und Löschverfahren nach dem NetzDG
- Beratung bei der effektiven Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von als strafbar eingestuften Inhalten
- Unterstützung bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen und Richtlinien, die den Anforderungen des NetzDG entsprechen
- Vertretung des Unternehmens gegenüber den sozialen Netzwerken und den zuständigen Behörden in Konflikt- und Streitfällen.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann auch Unternehmen vertreten, die von Maßnahmen der sozialen Netzwerke betroffen sind, etwa wenn bestimmte Inhalte zu Unrecht als strafbar eingestuft oder ohne Vorwarnung gelöscht werden. Hier kann der Anwalt das Unternehmen beraten und unterstützen, um eine faire und rechtmäßige Lösung zu erreichen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und hilft Providern und Unternehmen als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. (Verbraucher werden in diesem Bereich nicht vertreten)
Lange stand es im Raum, nun im März 2017 wurde es (plötzlich) bekannt gegeben: Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Mit diesem soll zielgerichtet auf Betreiber sozialer Netzwerke eingewirkt werden, damit diese rechtswidrige Inhalte unterbinden. Hinweis: Die Materialien zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden sich hierWeiterlesenAusblick: Netzwerkdurchsetzungsgesetz