Rechtsgutachten - Rechtsanwalt Ferner

Rechtsgutachten, Vorträge & juristische Inhalte

Vorträge, Schulungen, Erstellung von Rechtsgutachten: In unserer Kanzlei wird die Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen („Rechtsgutachten“) angeboten. Ebenso kann Rechtsanwalt Jens Ferner für Vorträge zu ausgewählten Themen gebucht werden. Tätig sind wir dabei für NGO, Unternehmen und staatliche Organisationen, Behörden, Universitäten und Ministerien. Zudem unterstützen wir bei der Vermittlung juristischer Inhalte, etwa für betriebliche Weiterbildung, non Profit Organisationen oder auch für die Presse.

Rechtsanwalt für Vorträge & Erstellung von Rechtsgutachten

Rechtsgutachten, Vorträge und juristische Inhalte

In unserer Kanzlei wird die Erstellung von Gutachten zu Rechtsfragen („Rechtsgutachten“) angeboten für Unternehmen, staatliche Organisationen und Ministerien sowie gemeinnützige Einrichtungen. Zudem werden juristische Fach-Vorträge sowie Schulungen zu ausgewählten Themengebieten erstellt und gehalten, sowohl zur Schulung, aber auch zur informativen Weiterbildung.

Rechtsgutachten und Vorträge bieten wir, entsprechend unserer Spezialisierung, ausschließlich in diesen Bereichen:

  • Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Vorstandshaftung (Managerhaftung und Haftung des Geschäftsführers)
  • Cybercrime und IT-Sicherheit inkl. digitale Beweismittel und „Hacking“
  • DSGVO, TTDSG & Datenschutzstrafrecht
  • Softwarerecht
  • Geheimnisschutz inkl. (3D-)Urheberrecht und Markenrecht
  • Werberecht, Social Media-Recht
  • Rechtsfragen künstlicher Intelligenz („AI-Law“), digitale EU-Regulierung und Blockchain

Sie profitieren von enormer fachlicher Expertise, unsere Anwälte sind nicht nur beide Fachanwälte für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist außerdem Fachanwalt für IT-Recht, Kommentator in einem Fachkommentar zur Strafprozessordnung sowie Autor in zwei Fachzeitschriften zu Strafrecht und IT-Recht.

Weiterhin wird die individuelle Aufarbeitung von Inhalten zu juristischen Fragen angeboten: Unsere Anwälte sind insbesondere sehr erfahren im Umgang mit der Presse und geübt darin, komplexe rechtliche Fragen auf eine Quintessenz hin zu optimieren. Mit dem Ergebnis, dass Inhalte für Leser verständlich und kurz, aber eben inhaltlich nicht falsch, sind.

Rechtsanwalt für Rechtsgutachten & Vorträge sowie für Presse und juristische Inhalte

Rechtsanwalt Jens Ferner schult regelmäßig Rechtsanwälte, hält Vorträge vor Fachpublikum, hat tausende Inhalte verfasst und ist nicht nur Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, sondern auch in zwei Fachzeitschriften zu Strafrecht und IT-Recht.

Konditionen: Rechtsgutachten, Schulungen & Vorträge

Sie zahlen für Rechtsgutachten und Vorträge grundsätzlich unseren Stundensatz (Paketpreise und Preisnachlässe im Einzelfall sind möglich, speziell für NGO und nicht-kommerzielle Veranstaltungen) – es gelten folgende Einzelregelungen:

  • Vorträge: Es wird grundsätzlich ein pauschaler Betrag von 250 Euro inkl. Ust. zur Vorbereitung berechnet, sowie dann pro begonnene halbe Stunde Vortragszeit abgerechnet. Abwesenheit/Fahrtzeit wird nicht berechnet. Fahrtkosten und ggfs. Übernachtung wie angefallen, wobei eine Anreise per 1. Klasse im Zug erfolgt (aus ökologischen Gründen fliegen unsere Anwälte ausnahmslos nicht zu Vorträgen, der Pkw wird nur bei Kurzstrecken bis 150km genutzt).
  • Rechtsgutachten: Es sind mindestens 15 Stunden abzunehmen und in Form eines Vorschusses zu zahlen.

Aufträge von Verbrauchern / Privatpersonen in diesem Bereich werden ausnahmslos nicht übernommen.

Publikationen & Vorträge

Rechtsanwalt Jens Ferner publiziert und hält zu IT- & Strafrecht regelmäßig Vorträge. Er ist als Autor im Graf/StPO-Kommentar tätig, in den Juris Praxisreporten Strafrecht & IT-Recht sowie im „Juris Anwaltzertifikat IT-Recht“. Weiterhin ist er für das OLG Köln Leiter von Referendar-Ausbildungskursen im Revisionsrecht.

Publikationen 2023

  • IT-Forensik, rechtliche Grundlagen (AnwZert ITR 13/2023 Anm. 3)
  • IT-Sachverständige im Strafverfahren (AnwZert ITR 16/2023 Anm. 2)
  • Greenwashing? Zum Verständnis von Klimaneutralität in der Werbung (jurisPR-ITR 17/2023 Anm. 6 – Entscheidung hier bei uns)
  • Haftung im Schneeballsystem (jurisPR-Strafrecht 12/2023, Anmerkung 4 – Entscheidung hier bei uns)
  • Widerspruch gegen Beweisverwertung (jurisPR-Strafrecht 14/2023, Anmerkung 2 – Entscheidung hier bei uns)
  • Einziehung: Absehen von unverhältnismäßiger Vollstreckung in Altfällen (jurisPR-Strafrecht 15/2023, Anmerkung 2 – Entscheidung hier bei uns)
  • Agile Softwareentwicklung (jurisPR-ITR 16/2023 Anm. 6 – Entscheidung hier bei uns)
  • Verwertbarkeit von mittels Smartphone-App „Anom“ abgeschöpften Chatprotokollen (jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 – Entscheidung hier bei uns)
  • Datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Lettershop-Verfahrens (jurisPR-ITR 15/2023 Anm. 6)

Vorträge 2023

Im Jahr 2023 steht vor allem eine Vortragsreihe zum Cybercrime im Fokus. Aufgrund mehrerer Schreibprojekte sind für dieses Jahr nur wenige Fachvorträge eingeplant. Rechtsanwalt Jens Ferner hielt 2022 zudem fachliche Vorträge, zu den rechtlichen Vorgaben der IT-Sicherheit; aktuelle Rechtsprechung zu Cybercrime + Rechtsfragen zu Bitcoin; Verteidigung bei Cybercrime sowie Rechtsgrundlagen der IT-Forensik. Zudem gab es erstmals einen eigenen Seminarblock zum Thema „digitale Beweismittel“ für die Deutsche Anwaltakademie, in dem Erhebung und Verwertung digitaler Beweismittel Thema waren.