Verordnung über sichere Maschinenprodukte

Im Juni 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten haben auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte geeinigt: Mit diesem Vorschlag soll die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 in eine Verordnung umgewandelt.

Die Verordnung ist bedeutsam: Der Wortlaut sorgt für ausreichende Flexibilität für aufstrebende Technologien, einschließlich künftiger Anwendungen künstlicher Intelligenz im Maschinensektor.

Update: Dazu unser Beitrag „EU-Maschinenverordnung (EU 2023/1230)“

Die EU betreibt das Thema KI mit Augenmerk. Das Ziel der EU-Kommission ist nach eigener Aussage ein Aufbau vertrauenswürdiger KI für ein sicheres und innovationsfreundliches Umfeld. Hierzu hat die Kommission vor allem drei miteinander verbundene Rechtsinitiativen auf den Weg gebracht:

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Die EU beschreibt die Änderungen wie folgt:

Anwendungsbereich

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird in dem Vorschlag der Anwendungsbereich der  näher bestimmt. Der Text des Rates zielt insbesondere darauf ab, kleine Privatfahrzeuge oder Leichtelektrofahrzeuge wie Elektroroller und Elektrofahrräder nicht auszuschließen, da sie weit verbreitet sind und für Verwender möglicherweise eine Gefahr darstellen könnten.

Liste der Produkte

Mit dem Mandat des Rates wurde die Struktur der Liste der Maschinen oder Produkte in Anhang I des Kommissionsvorschlags geändert. Bei den meisten Produkten wurde die Möglichkeit einer Selbstbewertung der Konformität beibehalten, und die obligatorische Einbeziehung der Konformitätsbewertungsstellen wurde nur für einige wenige Produkte gewählt. Die Europäische Kommission wird die Möglichkeit haben, diese Liste der Produkte, die als möglicherweise risikoreich gelten und daher ein verbindliches Eingreifen der Konformitätsbewertungsstellen erfordern, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren. Dies gewährleistet ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, ein höheres Sicherheitsniveau zu garantieren, und der Notwendigkeit, die Industrie nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Sonstige Änderungen am Text

Im Text des Rates wird vorgeschlagen, dass die Kommission technische Spezifikationen ausarbeiten kann, wenn keine Normen zur Verfügung stehen oder sie nicht zufriedenstellend sind. Diese Möglichkeit stellt jedoch nur ein letztes Mittel dar und könnte von der Kommission nur unter bestimmten Umständen genutzt werden.

Durch das Mandat des Rates wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der digitalen Dokumentation und der papierbasierten Dokumentation geschaffen. Es wird sichergestellt, dass Hersteller die Betriebsanleitung auf Wunsch des Käufers bis zu sechs Monate nach dem Kauf kostenlos in Papierform liefern müssen.

Sonstige Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission betreffen u. a. Folgendes:

  • die Klärung der Terminologie in Bezug auf Begriffe wie „Maschinen“, „Maschinenprodukte“, „Produkte, die dieser Verordnung unterliegen“ und „wesentliche Modifikation“
  • die Klärung der Frage der verbindlichen Konformitätsbewertung durch Dritte für bestimmte Produktkategorien
  • die Entkopplung mit der künftigen Verordnung über künstliche Intelligenz
  • die kohärente Angleichung an den neuen Rechtsrahmen
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.