Untreue im Kontext der Wirtschaftskriminalität: Was Geschäftsführer wissen müssen

ist ein Begriff, der im Alltag von Geschäftsführern und Unternehmensleitern oft Unbehagen auslöst. Besonders in der Wirtschaftskriminalität spielt dieses Delikt eine bedeutende Rolle. Doch was genau versteht man unter Untreue, und wie können Führungskräfte sicherstellen, dass sie nicht unbeabsichtigt in strafbare Handlungen verwickelt werden?

Was ist Untreue?

Untreue gemäß § 266 StGB beschreibt eine strafbare Handlung, bei der jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder seine Pflicht, die Vermögensinteressen eines Dritten zu wahren, verletzt. Diese beiden Tatbestandsvarianten – der Missbrauchstatbestand und der Treubruchstatbestand – stellen sicher, dass das Vermögen einer anderen Person vor schädigenden Handlungen geschützt wird.

  • Missbrauchstatbestand: Hierunter fällt, wenn jemand, der befugt ist, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, diese Befugnis überschreitet und dadurch das Vermögen des Betroffenen schädigt. Beispielsweise könnte ein Prokurist einer Firma, dem intern untersagt wurde, Kredite über einen bestimmten Betrag zu vergeben, dennoch einen solchen Kredit gewähren und damit das Unternehmen schädigen.
  • Treubruchstatbestand: Dieser greift, wenn jemand seine Pflicht, fremde Vermögensinteressen zu wahren, verletzt. Hier ist es nicht entscheidend, ob die schädigende Handlung rechtsgeschäftlich war. Entscheidend ist, dass eine Person, die für die Betreuung fremden Vermögens verantwortlich ist, diese Verantwortung missachtet und dadurch einen Schaden verursacht. Ein typisches Beispiel wäre ein , der ohne angemessene Prüfung riskante Investitionen tätigt und damit das Unternehmensvermögen gefährdet.

Wo liegt das Risiko für Geschäftsführer?

Geschäftsführer und andere Mitglieder der Geschäftsleitung stehen oft in einer Position, in der sie über bedeutende Vermögenswerte entscheiden müssen. Sie haben daher regelmäßig eine Vermögensbetreuungspflicht, die sie besonders treupflichtig macht. Das bedeutet, dass sie beim Umgang mit dem Vermögen des Unternehmens und seiner Anteilseigner besonders sorgfältig und verantwortungsbewusst handeln müssen.

Typische Risiken umfassen:

  • Überschreitung von Befugnissen: Wenn ein Geschäftsführer Entscheidungen trifft, die über seine interne Ermächtigung hinausgehen, kann dies den Tatbestand der Untreue erfüllen.
  • Pflichtverletzung bei Vermögensentscheidungen: Risikoreiche Investitionen oder das Vernachlässigen von Sorgfaltspflichten können als Treubruch gewertet werden, besonders wenn sie zu einem erheblichen Vermögensschaden führen.
  • Interessenkonflikte: Handlungen, die eher dem persönlichen Interesse des Geschäftsführers dienen als dem des Unternehmens, können ebenfalls unter Untreue fallen.

Prävention und Handlungsempfehlungen

Um das Risiko einer Strafbarkeit wegen Untreue zu minimieren, sollten Geschäftsführer und leitende Angestellte einige Grundsätze beachten:

  1. Klarheit über die eigenen Befugnisse: Jeder in einer Leitungsfunktion sollte genau wissen, welche Entscheidungen in seinem Verantwortungsbereich liegen und wo die Grenzen seiner Befugnisse sind.
  2. Dokumentation von Entscheidungen: Wichtige Entscheidungen sollten stets sorgfältig dokumentiert werden, um später nachvollziehen zu können, dass sie im besten Interesse des Unternehmens getroffen wurden.
  3. Einholung von Expertenrat: Bei unklaren Rechtsfragen oder komplexen wirtschaftlichen Entscheidungen sollte immer fachkundiger Rat, zum Beispiel von Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern, eingeholt werden.
  4. Regelmäßige Schulungen: Geschäftsleiter sollten regelmäßig geschult werden, um die aktuellen rechtlichen Anforderungen und Risiken besser zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  5. Transparente Kommunikation: Entscheidungen, die das Vermögen des Unternehmens betreffen, sollten transparent und im Einklang mit den Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder kommuniziert werden.

Fazit zur Untreue

Untreue ist ein komplexes und ernstzunehmendes Delikt, besonders im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Geschäftsführer und leitende Angestellte sollten sich der Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um nicht unbeabsichtigt strafrechtliche Grenzen zu überschreiten.

Ein klarer Blick auf die eigenen Pflichten und Befugnisse, kombiniert mit einer sorgfältigen und transparenten Entscheidungsfindung, ist der beste Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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