Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Wir können Strafrecht, IT-Recht und Arbeitsrecht!
Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht & Cybercrime | Arbeits- & IT-Recht | Cybersecurity & Geheimnisschutz
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwälte | Fachanwälte für Strafrecht | Fachanwalt für IT-Recht
Ihre spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Raum Aachen – seriös, sachlich und hochqualifiziert: Mit mehr als einem Vierteljahrhundert Erfahrung hat sich unsere Kanzlei auf Strafverteidigung und digitales Recht spezialisiert. Wir bieten spezialisierte Beratung statt Strafrecht oder IT-Recht „nebenbei“.
Wir verteidigen im gesamten Umfeld von Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht – und sichern Ihr Unternehmen juristisch in technologischen Fragestellungen ab. Abgerundet wird der Bereich durch angrenzende Gebiete im Medien- und Arbeitsrecht. Dabei gehen wir über den juristischen Rahmen hinaus und berücksichtigen Aspekte der Krisenkommunikation und Kommunikationspsychologie. So stellen wir sicher, dass Ihre Botschaft immer so ankommt, wie sie ankommen soll.
- Strafverteidigung
- Wirtschaftsstrafrecht
- IT-Recht & Schutzrechte
- Medienrecht & Wettbewerbsrecht
- Cybercrime, Cybersecurity & digitale Beweismittel
- (IT-) Arbeitsrecht
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht; RA JF ist Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Autor in Fachzeitschriften im Strafrecht & IT-Recht und fortgebildet in Kommunikationspsychologie, Compliance, Krisenmanagement und IT-Sicherheit
Ich berate – persönlich! Nicht mehr Mandate durch digitale Tools und namenlose Mitarbeiter sind mein Ziel – sondern die persönliche Leistung und Beratung durch meine Person. So, wie es früher bei Anwälten üblich war.
Mein Ziel ist keine maximale Anzahl von Mandaten; und schon gar nicht eine maximale Stundenzahl in einem Mandat: Akten und Rechtsprobleme werden von Hand bearbeitet, Gespräche persönlich und menschlich geführt; so kommen meine Soft Skills in Kommunikation und psychologischem Umgang auch Ihnen zugute!
Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?
Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht!
Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | Vorwurf Vergewaltigung
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Schwerpunkte
Strafverteidigung
Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – konzentrieren sich bei Privatpersonen auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.
Wirtschaftsstrafrecht + Krise & Sicherheitsvorfall
Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche.
Als Fachanwalt sowohl für Strafrecht als auch für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Jens Ferner über eine einzigartige Expertise, die es ihm ermöglicht, die Schnittstellen zwischen klassischen strafrechtlichen Fragestellungen und den Herausforderungen der digitalen Welt zu navigieren. So helfen wir bei Unternehmenskrise und Sicherheitsvorall, etwa nach einem Hackerangriff oder einem Dataleak. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Sicherheitslücken in der Supply-Chain sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
IT- & Technologierecht, Daten + Medien
In der Aachener Region steht unsere Kanzlei seit über zwei Jahrzehnten als renommierte Adresse für das digitale Recht: Dies umfasst die rechtlichen Aspekte der Informationstechnologie, Medien und Technologien, die im digitalen Raum eine Rolle spielen. Es deckt sowohl die klassischen Fragen des IT-Rechts, wie Softwarelizenzen und Daten(schutz), als auch die spezielleren Themen des Medien- und Technologierechts, wie Urheberrecht in digitalen Medien und rechtliche Fragen neuer Technologien, ab.
Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert: Softwarerecht samt Daten und KI, Recht des Quantencomputing und Batterierecht an. Dazu kommt unsere Hilfestellung bei Fragen der Automation / Robotik und Entwicklung von Maschinen sowie rund um den Schutz von Geheimnissen, Hardware und Software.
Cybercrime & Cybersecurity
Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime und Cybersecurity spezialisiert: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.
IT-Fachanwalt Jens Ferner bietet hier genau die Beratung, die Unternehmen im IT-Sicherheitsrecht in diesen Zeiten des Umbruchs benötigen. Speziell in Zeiten wirtschaftlicher Unternehmenskrisen, die durch Datenlecks, Sicherheitsvorfälle oder Missverständnisse im Cloud-Management ausgelöst werden können, stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. RA JF, früherer IT-Fachbuchautor auch im Bereich Cybersicherheit, belegt zudem laufende IT-Sicherheitsfortbildungen an Fern-Hochschulen.
Umwelt in Werbung, Strafrecht und Technologie
Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltschonende Informationstechnologie ein. Deshalb beraten wir Unternehmen dabei, ihre IT-Prozesse umweltverträglich zu gestalten und rechtssicher zu handeln, rechtssicher mit umweltbezogenen Aussagen zu werben und keine Straftaten im Bereich des Umweltrechts zu begehen.
Im Rahmen der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen unterstützen wir Sie bei der Formulierung transparenter und rechtlich einwandfreier Werbeaussagen, um Irreführung und rechtliche Konsequenzen bei Bezug zu Umwelt und Nachhaltigkeit zu vermeiden. Dazu sind wir als Strafverteidiger-Kanzlei im Umweltstrafrecht tätig und vertreten und beraten Mandanten bei umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um in allen umweltrelevanten Rechtsfragen sicher und verantwortungsvoll zu handeln. [ Green-IT, grüne Werbung und Umweltstrafrecht ]
Künstliche Intelligenz & Quantum-Computing
Zwei wegweisende und die Gesellschaft prägende Technologien haben uns erreicht: Künstliche Intelligenz schreitet voran und zugleich ist absehbar, dass das Quantum-Computing in den nächsten Jahren die industrielle Reife erreichen wird. Damit gehen erhebliche rechtliche Fragen einher, von der IT-Sicherheit über den Schutz von Kreativität bis hin zu Fragen von Ethik und wie wir übermorgen arbeiten (wollen).
Unsere Kanzlei hat sich diese Bereiche juristisch frühzeitig erarbeitet, zugleich hat sich IT-Fachanwalt Jens Ferner als Softwareentwickler speziell im Bereich QC-Programmierung (auf Basis von Qiskit) fortgebildet.
Metaverse + (IT-)Arbeitsrecht
Das Metaverse wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmen im „industrial Metaverse“. IT-Fachanwalt Jens Ferner beschäftigt sich mit den Themen, die hier zunehmend eine Rolle spielen. Außerdem helfen wir im Arbeitsrecht, speziell im Umgang mit dem (IT-)Arbeitsrecht sowie dem Arbeitsstrafrecht.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
- Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Städteregion Aachen
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Rechtsanwalt Jens Ferner sich spezialisiert auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Tech-Kreativfirmen. Er ist zusätzlich geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement und Cybersecurity.
Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen.
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