Zauberpilze und Designerdrogen in der Post

stellt Pflanzsets für psilocybinhaltige Pilze und 3-MMC sicher: Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund führten in den letzten vier Wochen neun Kontrollen von Postlieferungen in den bedeutenden Postverteilzentren im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund durch. Bei den Kontrollen stellten die Beamten verschiedene Betäubungsmittel, vor allem Methylmethcathinon, auch bekannt als 3-MMC, sicher.

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Am 01. September stellten die Beamten 200 Stück sogenannter „Growkits“ für die Anzucht psilocybinhaltiger Pilze (auch bekannt als Zauberpilze oder Magic Mushrooms) in zehn Sendungen fest. Die Pakete befanden sich auf der Durchfuhr von den Niederlanden nach Polen. Der Wert der Pflanzsets liegt bei über 6.000 Euro. Der Gesamtertrag hätte bei über 80 Kilo Zauberpilzen gelegen.

„Auch der Postversand innerhalb der EU wird regelmäßig kontrolliert“ so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Allein in den letzten vier Wochen wurden über zwanzig Kilo Betäubungsmittel durch den Dortmunder Zoll aus dem Verkehr gezogen“ so Münch weiter.

Zusatzinformation:

Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden.

Dazu darf der Zoll die Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchsteuer unterliegen.

Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 ) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.

Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist der Zoll befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.

3-MMC gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Es wird hauptsächlich als „Mephedron-Ersatz“ vermarktet und über Onlineshops vertrieben. Üblicherweise wird 3-MMC als kristallines Pulver verkauft und nasal oder oral konsumiert. Gehandelt wird es zum Preis von etwa 15 bis 20 Euro je Gramm.

Von der Wirkung her ist 3-MMC mit Mephedron vergleichbar: euphorisierend, empathogen und stimulierend.

Konsumentenberichten zufolge kann sich die Körpertemperatur unangenehm verändern, von Kälteempfinden bis hin zu hoher Körpertemperatur. Weitere Nebenwirkungen sind: Herzrasen, Zähneknirschen, erhöhte Kieferspannung, Augenzittern, Muskelzucken, Schwindel und Schlaflosigkeit.

Bei nasalem Konsum kann es zu Nasenbluten, Anschwellen der Nasenschleimhaut und Brennen in Nase und Rachen kommen. Das Kurzzeitgedächtnis kann beeinträchtigt werden. Psychische Nachwirkungen wie Trunkenheitsgefühl, Müdigkeit, etc. können vor allem bei hoher Dosierung noch mehrere Tage nach dem Konsum auftreten.

Wie bei anderen ähnlichen Cathinonen auch ist das Craving (die Gier nach der Substanz, „Nachlegedrang“) sehr stark ausgeprägt und es gibt eine recht hohe Suchtgefahr, die deutlich höher als bei anderen Empathogenen wie oder Methylon ausgeprägt ist. (Quelle: Pressemitteilung der Zollbehörde)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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