Unternehmen, die ihren Meldepflichten zum Transparenzregister nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Nach § 56 Abs. 1 Nr. 54 bis 66 des Geldwäschegesetzes (GwG) stellen Verstöße gegen die Transparenzpflichten, etwa wenn Meldungen an das Transparenzregister nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen, eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.WeiterlesenBußgeld bei Nichtmeldung an das Transparenzregister
Schlagwort: Transparenzregister
Das Transparenzregister ist eine datenbankgestützte Einrichtung, die in vielen Ländern zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Formen der Wirtschaftskriminalität eingeführt wurde. Es dient der Offenlegung von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Stiftungen und Trusts.
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In Deutschland wurde das Transparenzregister mit dem Vierten Geldwäschegesetz eingeführt und ist seit Oktober 2017 in Kraft. Es enthält Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, also den natürlichen Personen, die letztlich hinter juristischen Personen, Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts oder vergleichbaren Rechtsgestaltungen stehen und mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder Kontrolle ausüben.
Ziel ist es, Finanztransaktionen und Unternehmensstrukturen nachvollziehbarer zu machen und damit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und steuerliche Unregelmäßigkeiten zu erschweren. Das Transparenzregister ist damit ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Finanzmarktintegrität und zur Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Transparenzregister ist der „wirtschaftlich Berechtigte“ ein zentraler Begriff, der in § 3 des Geldwäschegesetzes (GwG) definiert ist. Es handelt sich dabei um natürliche Personen, die entweder Eigentümer eines Vertragspartners sind oder die Kontrolle über einen Vertragspartner ausüben. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten auch Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine…WeiterlesenTransparenzregister: wirtschaftlich Berechtigter
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Transparenzregister– und Finanzinformationsgesetz (19/28164) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/30443) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit…WeiterlesenTransparenzregister zur Bekämpfung von Finanzkriminalität beschlossen
Das Oberlandesgericht Köln, 1 RBs 171/20, hat sich zu den Voraussetzungen, unter welchen von einer leichtfertig unterlassenen Medung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ausgegangen werden kann, geäußert.WeiterlesenLeichtfertig unterlassene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an Transparenzregister
Im vergangenen Jahr haben Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz in 73.722 Fällen auf das Transparenzregister zugegriffen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21051) wurde von Behörden in 13.733 Fällen auf das Register zugegriffen. Die technische Umsetzung des automatisierten Zugriffs der Financial Intelligence Unit und der Strafverfolgungsbehörden…WeiterlesenZugriffe auf das Transparenzregister
Geldwäschegesetz 2017
Das Geldwäschegesetz (Ausführlich: „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“) wurde im Jahr 2017 vollständig reformiert, was wie erwartet zu einem erheblichen Ausweiten der Verpflichteten geführt hat – so sind neben Rechtsanwälten die bereits an der Planung bestimmte Geschäfte beteiligt sind auch Güterhändler betroffen, die lediglich von den Pflichten des Geldwäschegesetzes freigestellt sind,…WeiterlesenGeldwäschegesetz 2017