Transparenzregister zur Bekämpfung von Finanz­kriminalität beschlossen

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Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (19/28164) beschlossen. Der Entwurf wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/30443) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der AfD, FDP, der Linken und Grünen angenommen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30524) vor.

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, soll mit dem Gesetz mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten geschaffen werden (19/28164). Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.

Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem wird mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt. (Quelle: Pressemitteilung des Bundestages)

Rechtsanwalt Jens Ferner
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