Im vergangenen Jahr haben Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz in 73.722 Fällen auf das Transparenzregister zugegriffen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21051) wurde von Behörden in 13.733 Fällen auf das Register zugegriffen. Die technische Umsetzung des automatisierten Zugriffs der Financial Intelligence Unit und der Strafverfolgungsbehörden erfolge derzeit. (Quelle: Mitteilung des Bundestages)
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