Bußgeld bei Nichtmeldung an das Transparenzregister

Unternehmen, die ihren Meldepflichten zum nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Nach § 56 Abs. 1 Nr. 54 bis 66 des Geldwäschegesetzes (GwG) stellen Verstöße gegen die Transparenzpflichten, etwa wenn Meldungen an das Transparenzregister nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen, eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.

Bei fahrlässigen Verstößen beträgt die Geldbuße bis zu 100.000 Euro, bei vorsätzlichen Verstößen bis zu 150.000 Euro. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen erhöht sich der Bußgeldrahmen auf bis zu einer Million Euro, in besonderen Fällen auf bis zu fünf Millionen Euro.

Die Fristen für die Verhängung von Bußgeldern enden je nach Rechtsform gestaffelt im Laufe des Jahres 2023. Trotz des Ablaufs der Übergangsfristen fehlen noch immer von rund 600.000 Gesellschaften entsprechende Mitteilungen an das Transparenzregister. Für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien endet die Frist am 31. März 2023. Für GmbHs, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partnerschaften endet die Frist am 30. Juni 2023, während für Personengesellschaften die Frist noch bis zum 31. Dezember 2023 läuft.

Für die Bemessung der Bußgelder ist der Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamtes maßgeblich. Dieser sieht für einfache Verstöße Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro vor. Diese scheinbar geringen Beträge können sich jedoch durch Multiplikatoren erheblich erhöhen: Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld, bei sehr großen Unternehmen kann es sich – abhängig vom Jahresumsatz – sogar verhundertfachen. Bei wiederholten Verstößen kann sich das Bußgeld weiter erhöhen.

Insgesamt können die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Transparenzregister sehr hoch ausfallen. Bereits leichtfertige Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen. Bei besonders schweren Verstößen kann die Geldbuße bis zu 5 Millionen Euro betragen. Neben der finanziellen Sanktion können alle rechtskräftigen Bußgeldbescheide veröffentlicht werden, was zu erheblichen Reputationsschäden führen kann. Für Unternehmen ist es daher von entscheidender Bedeutung, ihre Meldepflichten ernst zu nehmen und die Meldungen an das Transparenzregister korrekt und fristgerecht vorzunehmen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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