Darknet-Markplatz „DarkMarket“ ausgehoben

Wie Europol berichtet, wurde – unter Leitung deutscher Ermittler – der derzeit weltweit angeblich größte illegale Marktplatz im vom Netz genommen. Europol unterstützte den Takedown mit speziellen operativen Analysen und koordinierte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beteiligten Länder.

Die Kriminalpolizei Oldenburg hat am Wochenende einen australischen Staatsbürger verhaftet, der laut Europol der mutmaßliche Betreiber von „DarkMarket“ gewesen sein soll. Durch die Ermittlungen, die von der Zentralstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Koblenz geleitet wurden, konnten die Beamten den Marktplatz ausfindig machen und schließen, die Server abschalten und die kriminelle Infrastruktur beschlagnahmen – mehr als 20 Server in Moldawien und der Ukraine, die vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt werden. Hier ein Bericht bei TheVerge zu dem Thema.

Es ist – wie üblich nach solchen Ermittlungserfolgen – von weiteren Strafverfahren auszugehen. Europol selber spricht bereits proaktiv davon, dass die gespeicherten Daten neue Hinweise geben sollen, um weiter gegen Moderatoren, Verkäufer und Käufer zu ermitteln. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen im Cybercrime-Umfeld, dass hier besonders gerne gespeichert wird und die Verschlüsselungen selten so überzeugend sind, wie vorher beworben. Laut ersten Berichten soll der vorliegende Fahndungserfolg auch im Zusammenhang mit dem Cyberbunker-Verfahren stehen.

Die Frage ist dann auch oft, ob man hier passiv abwartet oder zeitnah anwaltlichen Beistand sucht – dies ist eine Frage des Einzelfalls (und der Geldbörse). Je nach eigener Rolle und sinnvoller Aktivität kann eine frühzeitig entwickelte Taktik durchaus dazu führen, dass etwa und erspart bleiben – jedenfalls wenn die entsprechende Luft noch vorhanden war. Undankbar ist die Situation für Betroffene nun allemal.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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