Darknet-Markplatz „DarkMarket“ ausgehoben

Wie Europol berichtet, wurde – unter Leitung deutscher Ermittler – der derzeit weltweit angeblich größte illegale Marktplatz im Darknet vom Netz genommen. Europol unterstützte den Takedown mit speziellen operativen Analysen und koordinierte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beteiligten Länder.

Die Kriminalpolizei Oldenburg hat am Wochenende einen australischen Staatsbürger verhaftet, der laut Europol der mutmaßliche Betreiber von „DarkMarket“ gewesen sein soll. Durch die Ermittlungen, die von der Zentralstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Koblenz geleitet wurden, konnten die Beamten den Marktplatz ausfindig machen und schließen, die Server abschalten und die kriminelle Infrastruktur beschlagnahmen – mehr als 20 Server in Moldawien und der Ukraine, die vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt werden. Hier ein Bericht bei TheVerge zu dem Thema.

Es ist – wie üblich nach solchen Ermittlungserfolgen – von weiteren Strafverfahren auszugehen. Europol selber spricht bereits proaktiv davon, dass die gespeicherten Daten neue Hinweise geben sollen, um weiter gegen Moderatoren, Verkäufer und Käufer zu ermitteln. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen im Cybercrime-Umfeld, dass hier besonders gerne gespeichert wird und die Verschlüsselungen selten so überzeugend sind, wie vorher beworben. Laut ersten Berichten soll der vorliegende Fahndungserfolg auch im Zusammenhang mit dem Cyberbunker-Verfahren stehen.

Die Frage ist dann auch oft, ob man hier passiv abwartet oder zeitnah anwaltlichen Beistand sucht – dies ist eine Frage des Einzelfalls (und der Geldbörse). Je nach eigener Rolle und sinnvoller Aktivität kann eine frühzeitig entwickelte Taktik durchaus dazu führen, dass etwa Hausdurchsuchung und Festnahme erspart bleiben – jedenfalls wenn die entsprechende Luft noch vorhanden war. Undankbar ist die Situation für Betroffene nun allemal.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.