Darknet-Markplatz “DarkMarket” ausgehoben

Wie Europol berichtet, wurde – unter Leitung deutscher Ermittler – der derzeit weltweit angeblich größte illegale Marktplatz im Darknet vom Netz genommen. Europol unterstützte den Takedown mit speziellen operativen Analysen und koordinierte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beteiligten Länder.

Die Kriminalpolizei Oldenburg hat am Wochenende einen australischen Staatsbürger verhaftet, der laut Europol der mutmaßliche Betreiber von “DarkMarket” gewesen sein soll. Durch die Ermittlungen, die von der Zentralstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Koblenz geleitet wurden, konnten die Beamten den Marktplatz ausfindig machen und schließen, die Server abschalten und die kriminelle Infrastruktur beschlagnahmen – mehr als 20 Server in Moldawien und der Ukraine, die vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt werden. Hier ein Bericht bei TheVerge zu dem Thema.

Es ist – wie üblich nach solchen Ermittlungserfolgen – von weiteren Strafverfahren auszugehen. Europol selber spricht bereits proaktiv davon, dass die gespeicherten Daten neue Hinweise geben sollen, um weiter gegen Moderatoren, Verkäufer und Käufer zu ermitteln. Tatsächlich zeigen die Erfahrungen im Cybercrime-Umfeld, dass hier besonders gerne gespeichert wird und die Verschlüsselungen selten so überzeugend sind, wie vorher beworben. Laut ersten Berichten soll der vorliegende Fahndungserfolg auch im Zusammenhang mit dem Cyberbunker-Verfahren stehen.

Die Frage ist dann auch oft, ob man hier passiv abwartet oder zeitnah anwaltlichen Beistand sucht – dies ist eine Frage des Einzelfalls (und der Geldbörse). Je nach eigener Rolle und sinnvoller Aktivität kann eine frühzeitig entwickelte Taktik durchaus dazu führen, dass etwa Hausdurchsuchung und Festnahme erspart bleiben – jedenfalls wenn die entsprechende Luft noch vorhanden war. Undankbar ist die Situation für Betroffene nun allemal.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratunginformieren Sie sich hier über meine Arbeit in der Strafverteidigung oder meine Beratung im IT-Recht inklusive IT-Compliance.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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