Die Europäische Union hat kürzlich einen überarbeiteten Entwurf für eine neue Geldwäscherichtlinie 2021/0250 (COD) vorgestellt, die darauf abzielt, die bisherigen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Dieser Blog-Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Richtlinie.
Die neue EU-Geldwäscherichtlinie
Die neue Richtlinie (AML-D) ersetzt die Richtlinie (EU) 2015/849 und baut auf den durch frühere Richtlinien geschaffenen Strukturen auf. Sie zielt darauf ab, bestehende Lücken zu schließen und die Effektivität der Maßnahmen zu erhöhen, indem sie die Anforderungen an die Transparenz und die Überwachung verschärft.
Der Entwurf der EU-Geldwäscherichtlinie konzentriert sich hauptsächlich auf präventive Maßnahmen und die Regulierung von Aufsichtsprozessen sowie die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Er enthält keine spezifischen Anweisungen zur Änderung nationaler Strafgesetzbücher, wie etwa des deutschen Strafgesetzbuches (StGB). Die primäre Absicht ist, die Effektivität und Effizienz der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch klarere Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie durch die verbesserte Koordination und Kooperation der zuständigen Behörden innerhalb der EU.
In Bezug auf die Vermögensabschöpfung konzentriert sich der Entwurf darauf, die Transparenz über die wirtschaftlichen Eigentümer zu erhöhen und sicherzustellen, dass Vermögenswerte, die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnten, effektiver identifiziert und verfolgt werden können. Dies könnte indirekt die Effizienz der Vermögensabschöpfung verbessern, da transparentere Informationen über Eigentumsverhältnisse und Vermögensstrukturen die Grundlage für effektive Ermittlungen und rechtliche Schritte bieten.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die konkreten Anpassungen im nationalen Recht, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind, von den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in jedem Mitgliedstaat abhängen. In Deutschland könnte dies unter anderem die Anpassung bestimmter Vorschriften im Geldwäschegesetz (GwG) betreffen, um die Compliance mit den neuen EU-Vorgaben sicherzustellen. Die Änderungen könnten sich auch auf die Praktiken der Vermögensabschöpfung auswirken, insbesondere durch die verbesserte Identifikation und das Tracking von Vermögenswerten, die im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen.
Schaffung einer neuen zentralen Aufsichtsbehörde
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie ist die Schaffung der Anti-Money Laundering Authority (AMLA), einer zentralen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. AMLA wird eine koordinierende Rolle einnehmen und sicherstellen, dass die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden.
Erweiterte Pflichten und strengere Kontrollen
Die Richtlinie erweitert die Liste der Verpflichteten, die bestimmte Geldwäschepräventionsmaßnahmen umsetzen müssen, und führt strengere Kontrollen für bestimmte Sektoren ein, die als besonders anfällig für Geldwäsche gelten. Dazu gehört die Einführung zentraler Register für die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und anderen juristischen Personen.
Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die Richtlinie verbessert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Festlegung klarerer Regeln für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden. Dies umfasst auch die gemeinsame Nutzung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer und die Zusammenarbeit bei der Überwachung von Transaktionen und Aktivitäten, die verdächtig erscheinen.
Stärkung der Rolle der Financial Intelligence Units
Die Rolle der Financial Intelligence Units (FIUs) wird gestärkt, indem ihnen direkter Zugang zu Informationen und neue Befugnisse zur Überwachung verdächtiger Aktivitäten eingeräumt werden. Dies soll eine effektivere Analyse und schnelleres Eingreifen bei verdächtigen Transaktionen ermöglichen.
Fazit zur Geldwäscherichtlinie 2024
Die neue EU-Geldwäscherichtlinie ist ein bedeutender Schritt vorwärts im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union. Sie bringt strengere Regelungen, eine zentralisierte Aufsicht und bessere Werkzeuge für die Überwachung und Durchsetzung mit sich. Mit der Gründung der AMLA und der Stärkung der FIUs unterstreicht die EU ihr Engagement für einen integrierten und wirksamen Ansatz im Kampf gegen diese schwerwiegenden Bedrohungen.