Rechtsanwalt Ferner, Anwaltskanzlei Ferner in der Städteregion Aachen, vertritt und berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten, so unter anderem (Detaillierte Informationen dazu hier):
- Bei strafrechtlichen Problemen (Strafverteidigung, Nebenklage, Opferschutz, vorbeugende Beratung).
Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und bietet jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger bei der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate, beispielsweise rund um das Betäubungsmittelrecht, bei Kapitaldelikten oder beim Daten-Strafrecht (IT-Strafrecht, Internetstrafrecht, Medienstrafrecht). - rund ums Auto & Verkehrsrecht: bei Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld oder bei Kauf, Reparatur und Unfall,
- im Mietrecht für Mieter und Vermieter,
- im Arbeitsrecht, bei Kündigung, Abmahnung etc.,
- im Wettbewerbsrecht, speziell bei den Themen “Werbung” & “Abmahnungen”, bieten wir zügige Unterstützung für Betroffene und Unternehmen,
- im Bereich des allgemeinen Persönlichkeits- und Urheberrechts.
Suchen Sie bei strafrechtlichen Problemen rechtzeitig Hilfe bei einem Strafverteidiger: Bei Durchsuchungen, Verhaftungen, Vernehmungen sind wir kurzfristig verfügbar. Gerade in diesen Situationen werden von den Betroffenen ohne Strafverteidiger die schwerwiegendsten Fehler begangen – hier hilft ein erfahrener Strafverteidiger, der auch Fachanwalt für Strafrecht ist.
Rufen Sie uns an: (+49)(0)2404 – 92100 oder senden Sie eine Mail an info@ferner.eu
Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – Rechtsanwalt Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen. Durch Kooperationen deckt die Anwaltskanzlei Ferner auch in zahlreichen Rechtsgebieten unsere Nachbarländer (wie in den Niederlanden und Belgien) ab.
Aktuelle Beiträge in unseren News:
- Loveparade und Richterfreitod: Zu den Grenzen der Information
- LG München: Privilegien für Google bei der Störerhaftung?
- Das BVerfG verliert die Geduld – zu Recht.
- Warum darf man bei “Saturn” nicht fotografieren?
- Sicherungsverwahrung: Eckpunktepapier liegt vor
- Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats zu erheben…
- Anmerkung: Tauss provozierender als Gravenreuth? (Update)
- Man parkt nicht (unerlaubt) vor fremden Einfahrten!
- JMStV und Webseiten – muss man seine Seite abschalten?
- Videoaufnahmen von der Loveparade 2010 im Netz – Rechtmäßig?
- IQ „von ungefähr 50“ – trotzdem (teilweise) Schuldfähig?
- 140 Zeichen sind uns einfach zu wenig.
- Abgründe: Der Streit um das Sorgerecht
- Sorgerecht & unehelicher Vater: Erstmals Entscheidung nach dem BVerfG?
- Schuhfetisch in der Schule
- Anmerkung: Unsicherheit beim Personalausweis überschätzt?
- Wenn die Kontrolle über Daten verloren geht
- Sicherungsverwahrung: Scheint eine Klärung in Sicht?
- Erste Stellungnahmen zum geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- Erste Eindrücke: #ePost-Webkonferenz – Die Post stellt sich den Usern
- Honorarvereinbarung und Empfangsbekenntnis
- Lanze: Webseiten-Statistiken mit Piwik erstellen
- Arbeitnehmerdatenschutzgesetz – Die dritte Runde