Branchenbuch-Abzocke: Automatische Verlängerung im Regelfall unwirksam?

Die Branchenbuch-Abzocke geht für gewöhnlich mit dem Versuch einher, dem Betreffenden nicht einfach nur Geld aus der Tasche zu ziehen – üblicherweise finden sich in den AGB Formulierungen, die eine automatische Verlängerung des angeblich bestehenden Vertrages vorsehen, wenn nicht gekündigt wird. Dazu sind kurz zwei Dinge festzuhalten:

  1. Gerne wird argumentiert (wenn man bereits eine Zahlung geleistet hat), dass mit der Zahlung die Forderung anerkannt wurde und der Vertrag bestätigt wurde. Das ist falsch und wird hier von mir mit dem Bundesgerichtshof untermauert.
  2. Auch bei gewerblichen Kunden ist mit dem Bundesgerichtshof (X ZR 78/88) festzuhalten, dass AGB, die eine automatische Verlängerung ohne Kündigung bei Anzeigen-Verträgen vorsehen, durchaus unwirksam sein können. Dies jedenfalls im damals vom BGH verhandelten Fall, dass auf der Vorderseite eines Angebotes nur monatliche oder jährliche Vertragslaufzeiten (auch konkludent durch Nennung von Abrechnungszeiträumen!) genannt werden, während rückseitig in AGB eine automatische unbegrenzte Verlängerung vorgesehen war. Ebenso wohl auch im Ergebnis das AG Hildesheim, 43/21 C 207/10.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.