Polizei warnt vor sogenanntem Cyber-Grooming

In einer Pressemitteilung warnt das Polizeipräsidium Neubrandenburg vor einer aktuellen Welle von Cybergrooming: Die Polizei möchte hiermit ausdrücklich vor einem vermehrten Aufkommen des sogenannten Cyber-Groomings warnen. Dabei wird insbesondere zu Kindern in sozialen Netzwerken zunächst ein Vertrauensverhältnis (das Grooming = vorbereiten) aufgebaut, welches schließlich dazu genutzt wird, an Aufnahmen mit teilweise kinderpornographischen Inhalten zu gelangen. 

Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg sind in den vergangenen Tagen vermehrt -Nachrichten mit sexuellem Hintergrund an Kinder verschickt worden. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Betroffenen allesamt Mädchen im Alter zwischen zehn und elf Jahren. Sie wurden von unbekannten Tatverdächtigen, die sich teils als angeblich weibliche, 18 Jahre alte Person ausgaben, aufgefordert, Nacktbilder und Videos von sich zu verschicken. 

Wir appellieren in diesem Zusammenhang eindringlich an die Eltern und andere Familienangehörige: Sprechen Sie mit Kindern über diese Masche. Machen Sie Kindern und Jugendlichen klar, dass sie niemals auf solche Nachrichten reagieren und sich nicht unter Druck setzen lassen sollten. Erklären Sie Ihren Kindern, wie rasend schnell sich Bilder in Netzwerken verbreiten. Ihre Kinder sollten niemals (Nackt-)Bilder von sich selbst oder Freunden machen und diese womöglich noch verschicken – auch nicht an ihnen bekannte Personen. Oft sind sich Kinder der Tragweite ihres Handelns gar nicht bewusst. 

Reden Sie mit Kindern auch über eine mögliche Beeinflussung durch die Zugehörigkeit zu „WhatsApp-Freundesgruppen“. Hierbei besteht die Gefahr, dass ein „realer“ Freund auf die Aufforderungen eingeht und seine „Gruppe“ auffordert, ebenfalls „mitzumachen“. 

Wer eine wie oben beschriebene Aufforderung auf dem Handy bekommen hat, braucht keine Scham zu haben. Im Gegenteil: Betroffene sollten sich unbedingt an die Eltern oder andere erwachsene Vertrauenspersonen wenden und diese über entsprechende Nachrichten informieren. 

Nacktbilder von Kindern zu fordern ist strafbar! Einschlägig dazu ist der § 176 (4) StGB von Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! 

Helfen Sie Ihren Kindern, indem Sie die richtigen Einstellungen bei WhatsApp vornehmen. Verbergen Sie die Profilinformationen für unbestätigte Nutzer. Sollte Ihnen ein Profil nicht geheuer erscheinen, blockieren Sie es! Sie können Nutzer auch melden. Tippen Sie dazu auf den Nutzer-Namen, scrollen Sie ganz hinunter und gehen Sie auf „Kontakt melden“. Nähere Informationen und Tipps gibt es unter www.klicksafe.de

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass der Nachrichtendienst WhatsApp selbst im Zuge der neuen EU-Datenschutzverordnung das Mindestalter für seine Nutzer auf 16 Jahre angehoben hat.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.