Kosten einer Scheidung

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung? Vor einer Scheidung ist natürlich die erste Frage, wie teuer die Scheidung wird. Kosten entstehen dabei hinsichtlich beauftragter Anwälte und natürlich auch bei Gericht.

Scheidung: Wie viele Rechtsanwälte?

Zwei Anwälte sind teurer als einer – das ist eine Binsenweisheit. Ebenso überrascht es nicht, dass viele Streitpunkte mehr Arbeit auslösen als eine einvernehmliche Scheidung. Es gilt also: Einvernehmlich mit einem Rechtsanwalt ist es günstiger als im endlosen Streit bei vielen Kindern mit zwei Anwälten.

Kosten der Scheidung: Wir helfen

Rechtsanwälte treffen eine Bewertung wie umfangreich eine Tätigkeit war und können dann die Gebühr selber innerhalb des Streitrahmens bis zu einer „2,0 Gebühr“ bestimmen. Bei uns gilt: Grundsätzlich wird die Mittelgebühr von 1,3 aus den gesetzlichen Gebühren an Hand des Streitwerts abgerechnet. Wir rechnen die Scheidung nicht zu unseren Gunsten teurer durch hohe Gebühren.

Sie erhalten von uns zudem eine Kostenberechnung hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung, damit sie planen können. Weiterhin können Sie bei uns auf Wunsch monatliche Raten zahlen, um die anfallenden Gebühren zu begleichen. Die Höhe der Rate werden wir im Einzelfall absprechen, 50 Euro bis 100 Euro pro Monat sollten allerdings möglich sein.

Geringes Einkommen: Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kommt die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Auch hier sind wir behilflich.

Kostenbeispiele für die Kosten einer Scheidung

Wir bieten ganz bewusst keinen Online-Rechner an, da dies die Sachverhalte zu stark vereinfacht. Im Folgenden finden Sie ausgesuchte Beispiele der gesetzlichen Gebühren, um für sich eine Einschätzung vornehmen zu können. Sie denken daran, dass Sie bei uns eine Berechnung zur eigenen Planung in ihrem konkreten Einzelfall erhalten, dies ist aus unserer Sicht mehr Wert. Die folgenden Beispiele sind unverbindliche Regelbeispiele.

Beispiel 1: Gemeinsames Einkommen 2.900 Euro, keine Kinder, Versorgungsausgleich

Gegenstandswert Scheidungsverfahren: 8.700,00 EUR
Gegenstandswert Versorgungsausgleich: 1.740,00 EUR
Gegenstandswert gesamt: 10.440,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr 785,20 EUR
1,2 Terminsgebühr 724,80 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Zwischensumme 1.530,00 EUR + 19% MWSt 290,70 EUR
Gebühren Rechtsanwalt 1.820,70 EUR
Gerichtskosten (einf. Gebühr: 267,00 EUR) 534,00 EUR
Kosten Scheidungsverfahren insgesamt 2.354,70 EUR

Beispiel 2: Gemeinsames Einkommen 4.500 Euro, keine Kinder, Versorgungsausgleich

Gegenstandswert Scheidungsverfahren: 13.500,00 EUR
Gegenstandswert Versorgungsausgleich: 2.700,00 EUR
Gegenstandswert gesamt: 16.200,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr 904,80 EUR
1,2 Terminsgebühr 835,20 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Zwischensumme 1.760,00 EUR + 19% MWSt 334,40 EUR
Gebühren Rechtsanwalt 2.094,40 EUR
Gerichtskosten (einf. Gebühr: 319,00 EUR) 638,00 EUR
Kosten Scheidungsverfahren insgesamt 2.732,40 EUR

Beispiel 3: Gemeinsames Einkommen 4.000 Euro, 2 Kinder, Versorgungsausgleich

Gegenstandswert Scheidungsverfahren: 10.500,00 EUR
Gegenstandswert Versorgungsausgleich: 2.400,00 EUR
Gegenstandswert gesamt: 12.900,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr 785,20 EUR
1,2 Terminsgebühr 724,80 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Zwischensumme 1.530,00 EUR + 19% MWSt 290,70 EUR
Gebühren Rechtsanwalt 1.820,70 EUR
Gerichtskosten (einf. Gebühr: 267,00 EUR) 534,00 EUR
Kosten Scheidungsverfahren insgesamt 2.354,70 EUR

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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