Opt-Out bei Piwik (Update)

Manches nimmt kein Ende, so wohl auch die ständigen (vermeintlichen) Probleme um Tracking-Lösungen auf der Webseite. Angeblich muss man nun (so erscheint es mir, nachdem ich gerade in einigen Foren etwas dazu gelesen habe) zwingend eine Opt-Out-Lösung für eingesetzte Tracking-Software einsetzen. Ich sehe das an dieser Stelle anders und verweise dazu auf die hier gewählte Installation: Da bei uns im Piwik das AnonymizeIP-Plugin läuft und unser Server nicht einmal in den Logfiles IP-Adressen speichert, werden nirgendwo IP-Adressen erhoben, folglich auch nicht gespeichert. Und ich sehe keinen Grund, warum – wenn keine personenbezogenen Daten erhoben werden – ein OptOut zwingend sein sollte?

Wer es dennoch tun möchte (oder IP-Adressen erfasst), der sei auf diesen Artikel verwiesen, in dem man mit wenigen Handgriffen erklärt bekommt, wie ein OptOut-Code verfasst werden kann. Seltsam ist es, dass es bei Piwik längst ein OptOut-Plugin gegeben hat – das aber nun wieder entfernt ist bzw. gar nicht erst aufgenommen wurde. Ich habe das Piwik-Team angeschrieben und gebeten, sich des Themas wieder anzunehmen.

Update: Wer den Opt-Out Code in Piwik sucht, der findet ihn auch – unter “Einstellungen > Allgemeine EInstellungen”, dort ganz am Ende ist der Codeschnippsel “versteckt”.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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