Encrochat-Zugriff führt zu weiteren Festnahmen

Bei Heise findet sich ein Bericht, der deutlich macht, wie gravierend die Ermittlungen dank des Zugriffs auf die Encrochat-Daten laufen – dabei liest es sich zuerst wie klassische Polizeiarbeit:

In den heutigen Morgenstunden vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes sowie der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse an über 20 Wohnanschriften in Berlin und zwei Objekten in Brandenburg und vollstreckten Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige.
Diese Maßnahmen beziehen sich auf mehrere Ermittlungskomplexe, in denen u.a. ein 44-jähriger und ein 22-jähriger Angehöriger einer arabischstämmigen Großfamilie sowie ein 22-jähriger Deutscher tatverdächtig sind.

Pressemitteilung der Polizei Berlin

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

Es zeigt sich eine neue Qualität: Durch Encrochat wird Zugriff auf innere Strukturen organisierter Kriminalität eröffnet, wobei die Ermittler – wie das Vorgehen in Berlin zeigt – keineswegs sofort zugreifen, sondern mitunter Maßnahmen grossflächig planen. Zugleich ist eines deutlich: Abgesehen von einer immer moderneren Pressearbeit scheint man „In Ruhe“ aufzuarbeiten. Man muss also weiterhin mit Ermittlungsmaßnahmen basierend auf Encrochat rechnen, die heiße Zeit ist noch lange nicht vorbei.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.