Bei Heise findet sich ein Bericht, der deutlich macht, wie gravierend die Ermittlungen dank des Zugriffs auf die Encrochat-Daten laufen – dabei liest es sich zuerst wie klassische Polizeiarbeit:
In den heutigen Morgenstunden vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes sowie der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse an über 20 Wohnanschriften in Berlin und zwei Objekten in Brandenburg und vollstreckten Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige.
Pressemitteilung der Polizei Berlin
Diese Maßnahmen beziehen sich auf mehrere Ermittlungskomplexe, in denen u.a. ein 44-jähriger und ein 22-jähriger Angehöriger einer arabischstämmigen Großfamilie sowie ein 22-jähriger Deutscher tatverdächtig sind.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!
Es zeigt sich eine neue Qualität: Durch Encrochat wird Zugriff auf innere Strukturen organisierter Kriminalität eröffnet, wobei die Ermittler – wie das Vorgehen in Berlin zeigt – keineswegs sofort zugreifen, sondern mitunter Maßnahmen grossflächig planen. Zugleich ist eines deutlich: Abgesehen von einer immer moderneren Pressearbeit scheint man „In Ruhe“ aufzuarbeiten. Man muss also weiterhin mit Ermittlungsmaßnahmen basierend auf Encrochat rechnen, die heiße Zeit ist noch lange nicht vorbei.
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