Deep Web

Das Deepweb kann, so wie das Clearnet, ohne besondere technische Hilfsmittel unter Nutzung eines Browsers genutzt werden. Allerdings versteht man hierunter Webangebote, deren Inhalte nicht durch Suchmaschinen auffindbar sind, weil z. B. Webseiten
nicht indexiert oder in Suchmaschinen verlinkt wurden – oder weil sie nicht für den Gebrauch von jedermann gedacht sind. Neben einer verhinderten Indexierung ist daran zu denken, dass etwa der Aufruf einer Webseite nur nach Eingabe eines Passwortes möglich ist und somit die Webseite nicht allgemein zugänglich ist. Das Deep Web ist nicht mit dem Darknet zu verwechseln und insbesondere nicht das Gleiche!

Dazu auch:


[darknet]

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.