Ich habe mal wieder ein unschlagbares Angebot erhalten – diesmal vom „European Company Network“, das mir einen sicherlich sehr wertvollen Eintrag im dortigen Verzeichnis anbietet, für schlappe 995 Euro pro Jahr bei 3 Jahren Mindestvertragslaufzeit:
Dabei ist das Update sogar kostenlos – tückisch wird es nur dann, wenn man das Formular unterschreibt. Die Idee ist wohl recht simpel: Wer es ausfüllt und nicht unterschreibt, soll nichts zahlen, sobald man unterschreibt ist man aber in der Kostenfalle. Das Muster ist dann das bekannte: Ansprechpartner ist eine Postbox in Utrecht, wie bei den vielen verwandten Schreiben dieser Art. Das Formular ist meines Erachtens täuschend, ein Zahlungsanspruch dürfte auch bei Unterschrift nicht begründet werden; gleichwohl: Gar nicht erst unterschreiben dürfte Nerverei ersparen.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).