Ich habe mal wieder ein unschlagbares Angebot erhalten – diesmal vom „European Company Network“, das mir einen sicherlich sehr wertvollen Eintrag im dortigen Verzeichnis anbietet, für schlappe 995 Euro pro Jahr bei 3 Jahren Mindestvertragslaufzeit:
Dabei ist das Update sogar kostenlos – tückisch wird es nur dann, wenn man das Formular unterschreibt. Die Idee ist wohl recht simpel: Wer es ausfüllt und nicht unterschreibt, soll nichts zahlen, sobald man unterschreibt ist man aber in der Kostenfalle. Das Muster ist dann das bekannte: Ansprechpartner ist eine Postbox in Utrecht, wie bei den vielen verwandten Schreiben dieser Art. Das Formular ist meines Erachtens täuschend, ein Zahlungsanspruch dürfte auch bei Unterschrift nicht begründet werden; gleichwohl: Gar nicht erst unterschreiben dürfte Nerverei ersparen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.