Manchmal ist es die Wortwahl, die zeigt, woher der Wind weht: Wenn etwa in einer Pressemitteilung des Justizministeriums NRW von einer „Gefechtslage Cybercrime“ gesprochen wird, dann wird deutlich, dass die Politik sich im Kampf, wenn nicht gar im Krieg, sieht wenn es um das IT-Strafrecht geht. Und tatsächlich wird zumindest auf Seiten der Ermittler aufgerüstet, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist:
Die ZAC NRW ist zum Mai 2018 erheblich personell verstärkt und vollständig neu organisiert worden. Bald werden 21 spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in sechs thematisch differenzierten Dezernaten Cybercrime Verfahren bearbeiten. Unterstützt werden die Juristen durch ein Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtspflegern und Justizbeschäftigten. 2017 wurden rund 270 neue Verfahrenskomplexe eingeleitet. Seit Januar 2018 sind es bis heute 563 neue Verfahrenskomplexe.
Diese Zahlen machen deutlich, dass die Angebote von Waffen, Rauschgift, Sprengstoff, Falschgeld und Kinderpornografie, aber auch kriminelle Dienstleistungen („Cybercrime-as-a-Service“) im Darknet weiter wachsen. Dem will Nordrhein-Westfalen entsprechend begegnen.
Tatsächlich entwickelt sich seit längerem die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) immer weiter, Ermittlungsverfahren können zielgerichtet und effektiv von Fachleuten im Bereich Cybercrime geführt werden – während die Strafgerichte weder spezialisiert sind noch spezialisierte Kammern bereit halten.
- Keine Beihilfe zur Einfuhr bei beendeter Tat - 29. April 2024
- Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - 29. April 2024
- Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit - 29. April 2024