Zentrale Ansprechstelle Cybercrime der Polizei

Die Bedeutung des IT-Strafrechts nimmt immer weiter zu, auch die Ermittlungsbehörden fokussieren sich: Im Bundeskriminalamt wurde eine „Nationale Kooperationsstelle Cybercrime“ eingerichtet, auch in jedem Bundesland wurde eine zentrale Ansprechstelle Cybercrime geschaffen. Die Aufgaben beschreibt das BKA so:

Die Komplexität der Angriffsvektoren, das hohe Schadenspotenzial und die gesamtgesellschaftliche Auswirkungen in Fällen von Cybercrime erfordern eine vertrauensvolle Kooperation zwischen betroffenen Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden.
Auf die Bedarfslage wurde von Seiten der Polizei in Bund und Ländern durch die Einrichtung zentraler Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) beim BKA und den Länderpolizeien reagiert.
Die ZAC des BKA als Bestandteil der Nationalen Kooperationsstelle Cybercrime fungiert dabei als Vermittler und Berater für die Wirtschaft, um im Schadensfall die polizeilichen Ermittlungen zu koordinieren.

Welche Ansprechstellen es jeweils gibt wurde unter Polizei.de zusammen gefasst, die Auflistung findet sich auch am Ende dieses Beitrags als PDF.

In NRW etwa wurde nun bei der Staatsanwaltschaft Köln ein ZAC eingerichtet, wobei die StA Köln bereits seit einiger Zeit eine spezielle Abteilung mit entsprechender Kompetenz bereit gehalten hatte. In den Aachener Nachrichten findet sich hierzu auch ein Interview.

Die Bündelung ist ebenso wie der Fokus dringend geboten: In IT-Strafsachen hat sich zunehmend fehlende Kompetenz in der Sache als erheblicher Hemmschuh erwiesen. Erste Überlegungen, dass fehlendes Wissen sich eher zu Gunsten von Beschuldigten auswirken könnte, haben sich als fatale Fehleinschätzung erwiesen. Auf der anderen Seite ist zu sehen, dass gerade Unternehmen zunehmend mit Straftaten konfrontiert sind, etwa Angriffen auf die eigene Infrastruktur oder wirtschaftlich bedeutsame Daten; aber auch zielgerichtet auf das Unternehmen in Form von digitaler oder . Hier erwies sich für Betroffene Unternehmen mangelnde Kompetenz und viel zu lange als grösstes Problem bei der Suche nach Tätern – eine Kompetenzbündelung kann hier durchaus hilfreich sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.